Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16B "Ehemalige Panzerkaserne" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
36. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 15 | Beschluss: | V/STR/65/0950/13 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 25.04.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0950/13 Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16B "Ehemalige Panzerkaserne" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/0950/2504/13:
Der Stadtrat beschließt:
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“
sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“
und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sind in der vor-
liegenden Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind
von der Öffentlichkeitsbeteiligung zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 35 |
Ja-Stimmen: | 32 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |