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Auszug - Umsetzung Punkt 4 des Beschlusses V/STR/65/0591/0809/11 vom 08.09.2011 ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/FDP/ZDI, Alternative Liberale Liste, Freie Wähler Zeitz/Freiwillige Feuerwehr/Bürgerinitiative Theißen, Zeitzer für Zeitz, WIR - Unabhängige / KPD  

36. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 17 Beschluss:V/STR/STR/0965/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/STR/0965/13 Umsetzung Punkt 4 des Beschlusses V/STR/65/0591/0809/11 vom 08.09.2011
ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/FDP/ZDI, Alternative Liberale Liste, Freie Wähler Zeitz/Freiwillige Feuerwehr/Bürgerinitiative Theißen, Zeitzer für Zeitz, WIR - Unabhängige / KPD
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI
Fraktion Alternative Liberale Liste, FWZ/FFW/BIT, ZfZ, WIR - Unabhängige / KPD
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

 

Nach einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Frau Rossner-Sauerbier auf Abbruch der Debatte bei mehrheitlichen Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt

Nach einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Frau Rossner-Sauerbier auf Abbruch der Debatte bei mehrheitlichen Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt. Eine Gegenrede gibt es nicht.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/STR/0965/2504/13:

Der Stadtrat Zeitz beschließt, die Weberstraße mit Fertigstellung des Kreisels für den Zweirichtungsverkehr zu öffnen. Dabei ist zu sichern, dass die Zahl der bestehenden Kurzzeitparkplätze erhalten wird. Der Fußweg entlang des Goetheparks soll zukünftig im Goethepark genutzt werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

  9

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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