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Auszug - "Zeitzer Gedenktafel" ausgearbeitet von: Stadtrat, CDU-Fraktion  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 27.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/STR/0951/13 "Zeitzer Gedenktafel"
ausgearbeitet von: Stadtrat, CDU-Fraktion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
CDU-Fraktion
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Nach Diskussion der Beschlussvorlage wird mit dem Änderungsantrag von Frau Eschner folgender Konsens gefunden:

Nach Diskussion der Beschlussvorlage wird mit dem Änderungsantrag von Frau Eschner folgender Konsens gefunden:

 

1)     Der Beschlusstext bleibt in der vorliegenden Form bestehen;                                                              ebenso Punkt 1 (Gestaltung) der Kriterien.

 

2)     Punkt 2 (Vorschläge) wird wie folgt geändert:

… Der Antragsteller muss eine Kostenübernahmeerklärung für die Herstellung und Anbringung abgeben, …

Damit entfällt die Formulierung: über etwa 600 €.

 

3)     Punkt 3 (Kosten) wird gestrichen.

 

Die Begründung zum Beschlussantrag der CDU-Fraktion wird bis zum Hauptausschuss                        am 30.05.2013 nachgereicht.

 

Abstimmung des Änderungsantrages

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz möge beschließen:

 

Für die Anbringung der „Zeitzer Gedenktafel“ soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden, deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

Kriterien:

  1. Gestaltung: Die Stadt Zeitz wird einen regionalen Gestaltungswettbewerb für das Design ausloben. Form, Material, Größe und Schriftgestaltung der Tafeln sollen einheitlich sein. Als Richtwert für die Größe soll 40 x 60 cm gelten. Der aus dem Gestaltungswettbewerb als Sieger hervorgegangene Künstler sorgt für die grafische Umsetzung des Textes, teilweise mit weiteren Gestaltungsmerkmalen.
  2. Vorschläge: Die fachliche Betreuung der „Zeitzer Gedenktafel“ übernimmt die Leitung des Museums Schloss Moritzburg gemeinsam mit der Leitung des Stadtarchivs unter Hinzuziehung von Historikern und Heimatforschern der Region. Anschließend erstellt sie im Einvernehmen mit dem Antragsteller den Text für die Gedenktafel. Der Antragsteller muss eine Kostenübernahmeerklärung für die Herstellung und Anbringung abgeben, vom Eigentümer des Anbringungsortes muss dessen schriftliches Einverständnis zur Anbringung vorliegen und der Stadtrat (Ortschaftsrat) des entsprechenden Anbringungsortes muss sein positives Votum abgegeben haben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0