Vorlage - V/STR/STR/0951/13
|
|
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
„Für die Anbringung der „Zeitzer Gedenktafel“ soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“
Kriterien:
1. Gestaltung: Die Stadt Zeitz wird einen regionalen Gestaltungswettbewerb für das Design ausloben. Form, Material, Größe und Schriftgestaltung der Tafeln sollen einheitlich sein. Als Richtwert für die Größe soll 40 x 60 cm gelten. Der aus dem Gestaltungswettbewerb als Sieger hervorgegangene Künstler sorgt für die grafische Umsetzung des Textes, teilweise mit weiteren Gestaltungsmerkmalen.
2. Vorschläge: Die fachliche Betreuung der „Zeitzer Gedenktafel“ übernimmt die Leitung des Museums Schloss Moritzburg gemeinsam mit der Leitung des Stadtarchivs unter Hinzuziehung von Historikern und Heimatforschern der Region. Anschließend erstellt sie im Einvernehmen mit dem Antragsteller den Text für die Gedenktafel. Der Antragsteller muss eine Kostenübernahmeerklärung abgeben, vom Eigentümer des Anbringungsortes muss dessen schriftliches Einverständnis zur Anbringung vorliegen und der Stadtrat (Ortschaftsrat) des entsprechenden Anbringungsortes muss sein positives Votum abgegeben haben.
Begründung:
Die Ehrung von verdienstvollen Personen bzw. Institutionen die auch von überregionaler Bedeutung sind und die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude soll durch ein vereinheitlichtes Antragsverfahren möglich werden, dass für alle Antragsteller verlässliche und klare Regelungen beinhaltet. Es umfasst sowohl die Form und den Inhalt, als auch die Herstellung, Anbringung, den Eigentumsübergang und die Zustimmung zu beteiligender Dritter.
Zudem wird die Vorbereitung entsprechender Entscheidungen der Gremien des Stadtrates (Ortschaftsrates) durch die Verwaltung klar geregelt.
Die Stadt selbst kann Anträge von Bürgern oder ehrenamtlich engagierten Initiativen und Vereinen aufnehmen, kann selbst initiativ werden. So ist gewahrt, dass Entscheidungen jeweils nach den gleichen Kriterien vorbereitet werden können.
Das vorgeschlagene Verfahren gewährt ausdrücklich die Intension des Antrages, dass politische Überzeugungen oder Alibifunktionen unberücksichtigt bleiben sollen.