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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 04.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0997/13 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläutert die Vorlage

Herr Immisch erläutert die Vorlage.

 

Frau Späte:

  1. Hinweis zum Flächennutzungsplan – es gab Gespräche in den Ortsteilen, wo es darum ging, keine Flächen werden für neue Gebäude freigemacht, auch nicht innerörtlich. Es sollte für alle Ortsteile die gleiche Regel gelten. Standortentscheidungen von Investoren werden in jedem Fall akzeptiert. Aber auch in diesem Fall müssen die Regeln für alle gelten.
  2. Anfrage zur öffentlichen Straße – gibt es hierzu Gespräche mit dem Investor?

 

Herr Otto:

Zu 1. Der Flächennutzungsplan und die Nutzungen darin, unterscheiden sich grundsätzlich, ob es um Innen- oder Außenbereich geht. Im Innenbereich ist jedes Bauwerk, welches sich einfügt, letztendlich in jeder Ortschaft willkommen. Im Außenbereich nur dann, wenn an dieser Stelle entweder ein Bebauungsplan existiert oder aus anderen Gründen, aus Gründen der Privilegierung aus dem Baugesetzbuch ausdrücklich außerhalb stattfinden soll.

Herr Immisch:

Zu 2. Es hat mehrere Gespräche mit dem Investor gegeben. Der Investor stellt sich vor, dass die äußere Erschließung der ganzen Anlage mit zwei Zufahrten, durch die Ortschaft Theißen finanziert wird. Das ist auch die eindeutige Aussage des Ortschaftsrates.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.
  • Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0