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Vorlage - V/STR/65/0997/13  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
26.06.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
27.06.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.07.2013 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
11.07.2013 
39. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (V/STR/65/0997/13)
Anlagen:
Bplan_67

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

?         Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.

?         Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 2 (1) BauGB und § 12 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss zur energetischen Stadterneuerung

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Nach Aufgabe der Schulnutzung gab es verschiedene Bemühungen dort eine Schule in freier Trägerschaft zu etablieren.

Die Interessenten haben jedoch von dieser Idee wieder abstand genommen.

Zuletzt gab es Verhandlungen auf dem Flurstück 251 eine Wohnanlage mit ca. 21 Wohneinheiten zu errichten. Dafür ist es erforderlich, das leerstehende Schulgebäude abzubrechen und eine neue Straße zu errichten. Diese soll in Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße neu entstehen.

Dieser Abschnitt soll im Bebauungsplan als öffentliche Straße festgesetzt werden.

Die Finanzierung dieses Straßenabschnitts soll aus der Rücklage von Theißen erfolgen.

Der Abbruch des Schulgebäudes wird vom Vorhabenträger finanziert.

 

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bplan_67 (836 KB)