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Auszug - Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: an Amt/Ausschuss verwiesen
Datum: Mi, 09.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1036/13 Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Musgiller fragt an, ………

Herr Immisch weist darauf hin, dass sich die Baumaßnahme nur auf die Straßenbeleuchtung bezieht. Es ist nicht vorgesehen, Straßenausbaumaßnahmen vorzunehmen.

 

Herr Buzalski zeigte Bedenken an, dass die Grundstückseigentümer über die Baumaßnahme im Ahornweg nur im Amtsblatt der Stadt Zeitz (Michaelbote) informiert werden.

Herr Musgiller fragt an, ob für Bürger in anderen Straßen der Bergsiedlung auch für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Straßenausbaubeiträge erhoben wurden. Da diese Frage von Herrn Immisch mit – nein – beantwortet wurde, fragte Herr Mussgiller nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

 

Herr Schenk fragte an, welche Beleuchtung zum Einsatz kommt?

Herr Immisch: Es erfolgt eine fachliche Überprüfung, welche Beleuchtung zum Einsatz kommt.

Herr Otto: Durch die Verwaltung ist zu prüfen, welche Ausbaubeträge bisher in der Bergsiedlung erhoben wurden und ob die Erhebung von Beiträgen evtl. noch nachgeholt werden muss.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Ahornweges in Zeitz.

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Ahornweg als Anliegerstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0