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Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtsanierung  

42. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 13 Beschluss:V/STR/65/1020/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1020/13 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtsanierung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Otto und Herr Musgiller befinden sich derzeit nicht im Friedenssaal, so dass 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind

Herr Stadtrat Otto und Herr Stadtrat Musgiller befinden sich derzeit nicht im Friedenssaal, so dass 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1020/0711/13:

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Eigenheimbebauung

    An der Hohle / August-Dietzschold-Straße“, der Entwurf der Begründung zur

    Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 und der Umweltbericht zur Auf-

    hebung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 32, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und

    dem Text (Teil B), der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan

    Nr. 32, die Begründung zur Aufhebung einschließlich Umweltbericht sowie

    die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

    und die verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind

    nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

    gemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0