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Auszug - Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet innerhalb der Gemarkung Kayna, Gemarkung Geußnitz und Gemarkung Würchwitz  

43. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:V/STR/OB/1102/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/OB/1103/13 Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet innerhalb der Gemarkung Kayna, Gemarkung Geußnitz und Gemarkung Würchwitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   

 

Dem § 31 Mitwirkungsverbot entsprechend, verlassen die Stadträtinnen/Stadträte Heller, Schwarz, Richter, Schröder, Györi einschließlich der Oberbürgermeister, Herr Dr

Dem § 31 Mitwirkungsverbot entsprechend, verlassen die Stadträtinnen/Stadträte Heller, Schwarz, Richter, Schröder, Györi einschließlich der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, den Sitzungsbereich und nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Frau Späte (Vorsitzende der CDU-Fraktion) möchte zu Protokoll geben, dass die Gemeinde Kayna 1991/92 händeringend damals schon bei den Stadtwerken um diese weitreichenden Beschlüsse gebeten habe. Leider seien damals die Stadtwerke völlig anders ausgerichtet gewesen.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/OB/1103/1212/13:

Der Stadtrat beschließt den Neuabschluss des mit der Vorlage eingebrachten Gaskonzessionsvertrages zwischen der Stadt Zeitz und der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet der Gemarkung Kayna, Gemarkung Geußnitz und Gemarkung Würchwitz.

 

Dieser Vertrag tritt am 01.04.2015 in Kraft und endet am 31.08.2031.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

 

von der Abstimmung gemäß

  2

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  6 (Herr Dr. Kunze, Herr Heller, Herr Schwarz,

     Herr Schröder, Herr Richter und Frau Györi )