Auszug - Aufstellungsbeschluss der Außenbereichssatzung - Kloster Posa -
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 19.02.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/1122/13 Aufstellungsbeschluss der Außenbereichssatzung - Kloster Posa - | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte die Vorlage.
Herr Brunn gab zu Bedenken, dass eine Straußenwirtschaft lt. Gesetz nur von Mai – September mit einem eingeschränkten Angebot zulässig ist.
Die von dem Betreiber auf Kloster Posa veröffentlichten Angebote verstoßen damit dort gegen das Steuerrecht.
Die Verwaltung soll das prüfen .
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Erstellung einer Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) für den Bereich Kloster Posa der Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstücke 128; 119; 66/31; 66/26; 66/30; 66/27; 66/28; 66/29; 66/12; 66/35 (teilweise) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |