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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 70 der Stadt Zeitz "Erweiterung Grünfläche am Kalktor"  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1159/14 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 70 der Stadt Zeitz "Erweiterung Grünfläche am Kalktor"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Villiers erläuterte die Vorlage

Herr Villiers erläuterte die Vorlage.

Herr Dr. Kunze  gab eine Zusammenfassung auch in Bezug zum Stadtentwicklungskonzept und wies darauf hin, dass im Anschluss eine Veränderungssperre empfohlen wird.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 43 Flurstücke 191; 3254/186; 3255/186; 3242/188; 3253/188; 3252/188; 3251/188; 3250/188; 3249/194; 3247/194; 3248/188; 3245/193; 3246/193 wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 70 der Stadt Zeitz „Erweiterung Grünfläche am Kalktor“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

2. Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Umsetzung der Zielstellungen des Stadtentwicklungskonzeptes.
  • Erweiterung der vorhandenen Grünfläche des Goetheparks sowie Schaffung einer Verbindung zur Grünfläche am Lindenplatz die sich in Richtung Streuobstwiese im Bereich Semmelweisstraße/Röntgenstraße fortsetzt und durch das Areal des Schwanenteiches abgerundet wird.

 

3. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 70 im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird und daher von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen wird.

 

4. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0