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Auszug - Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Forststraße“  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 07.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1180/14 Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Forststraße“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Kutschick hat die Sitzung verlassen

Herr Kutschick hat die Sitzung verlassen.

Damit sind noch 5 stimmberechtigte Mitglieder des Bauausschusses anwesend.

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Herr Buzalski:

Das betreffende Baugebiet ist überwiegend im Eigentum der Stadt Zeitz.

Warum wird dieses Bauland abgewertet, das bedeutet doch einen finanziellen Verlust für die Stadt.

 

Herr Otto erläuterte, dass nach Ablehnung einer Vorlage im letzten Bauausschuss für eine Wohnbebauung an diesem Standort der Bebauungsplan konsequent aufgehoben werden kann. Zudem hat die Stadt ein Stadtentwicklungskonzept, das das Motto „Hinein in die Mitte“ zur Stärkung der Innenstadt vorsieht.

 

Nach eingehender Diskussion stellte Herr Buzalski den Antrag, dass die Verwaltung diese Vorlage zurückzieht.

 

Abstimmung Antrag:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

 

Damit wurde der Antrag abgelehnt und über die Vorlage wie eingereicht abgestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Zeitz.
  2. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Planunterlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
  3. die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 12 entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
  4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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