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Auszug - Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Forststraße“  

48. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 17 Beschluss:V/STR/65/1180/14
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1180/14 Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Forststraße“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Buzalski, 1

Herr Buzalski, 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Stadtrates und Vorsitzender des Bauausschusses, gibt schriftlich einen Antrag auf Zurückverweisung zu Protokoll, welcher als Anlage beigefügt wird. Ebenfalls gibt er folgenden Redebeitrag zu Protokoll:

Er sagt: “Ich möchte bei dieser Beschlussvorlage einen Antrag auf Zurückverweisung stellen.

Zur Erläuterung:

Im Bauausschuss und Ältestenrat habe ich es bereits vorgetragen. Das Stimmenergebnis im Bauausschuss wurde gerade von Herrn Exler mitgeteilt, hier wurde diese Beschlussvorlage abgelehnt.

Die Flurstücke am Elsterhang 69/57 und 69/46 sind im Eigentum der Stadt Zeitz und  laut zurzeit gültigem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen. Diese Flurstücke sollen laut Beschlussvorlage zu Grünland abgestuft werden.  Das bedeutet, dass wir Eigentum der Stadt Zeitz, wertvolles Bauland, zu grüner Wiese abstufen. Begründet wird das von der Verwaltung, sie möchte ein Signal setzen für die Innenstadt. Aber ein Signal, was verdammt teuer wird. Die Stadt Zeitz ist Eigentümer dieser Flächen. Und Bauland, wie Sie alle wissen, kostet richtig Geld. Zurzeit sind in der Internetbörse der Stadt Zeitz 2 Grundstücke im Angebot zu einem Quadratmeterpreis pro Grundstück von 51,00 €. Wir reden hier von ca. 10.000 m².  Die Stadt als Eigentümer dieser Grundstücke kann jederzeit bestimmen und lenken, wenn und wann dort gebaut werden kann. Das muss nicht dieses Jahr sein, das muss nicht in 5 Jahren sein, das kann auch erst in 10 oder 15 Jahren sein, aber einen so wirtschaftlichen Blödsinn zu machen und eigenes Eigentum abzustufen zur grünen Wiese, kann ich in dieser Vorlage nicht zustimmen. Jeder Stadtrat, der kleines bisschen wirtschaftliches Denken hat, sollte dieser Vorlage nicht zustimmen. Ich weiß zwar, dass wir jetzt in der Wahlstimmung sind und draußen nach Stimmen geschrien wird, dass wir alle jetzt Innenstadtkämpfer sind. Ich möchte auch nicht, dass heute oder morgen gebaut wird, einverstanden. Aber ich habe gesagt, es wird irgendwann mal Bedarf auf Wohnneubebauung geben. Darum bitte ich dieser Zurückverweisung zuzustimmen.

Des Weiteren, wenn wir jetzt dieses Bauland zu Grünland abstufen, sagte uns der Oberbürgermeister gestern im Ältestenrat und wahrscheinlich auch im Hauptausschuss, könnte trotzdem nach 34 b gebaut werden. Also machen wir jetzt schon der Korruption Tür und Tor offen und davor habe ich noch mehr Angst.

Der Beschluss zielt ganz einfach darauf hin, städtisches Eigentum zu vernichten, Werte kaputt zu machen, nur weil ich ein Signal setzen möchte. Ich betone noch einmal, die Stadt Zeitz hat es in der Hand, sie muss nicht verkaufen, sie ist Lenker ihres Eigentums. Ich bitte Sie, vernünftig abzustimmen und dieser Zurückverweisung zuzustimmen.

Dankeschön.“

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt dazu folgende Gegenrede:

Er sagt: „Herr Buzalski, ich habe schwere Bedenken Ihrer Forderung nachzukommen, da Sie hier die Protokollierung wollen. Sie haben hier Vorwürfe und nahezu Beleidigungen gegen das hohe Haus durchgeführt, die, wenn sie protokolliert sind, dementsprechend auch behandelt werden müssten.

Sie haben auch Fehlinformationen verbreitet. Die Aufhebung eines Bebauungsplanes heißt längst nicht, dass es eine Wertveränderung gibt oder eine Abstufung in irgendeiner Form erfolgt, sondern sagt erst einmal nur ganz eindeutig, dass die Verdichtung des Baulandes, wie sie im B-Plan vorgesehen ist, nicht weiter vorgesehen ist. Das Baurecht nach § 34 BauGB ist unbestritten weiterhin für Teilabschnitte gegeben.“

Der Oberbürgermeister bittet um Zustimmung der Beschlussvorlage, welche eine genaue Aussage enthält, hinein in die Mitte, während  der Antrag des Herrn Buzalski auf Zurückverweisung keine Zustimmung erhalten sollte.

 

 

Herr Exler lässt zunächst über die Antragstellung des Herrn Buzalski abstimmen, die lautet:

Zurückverweisung der Beschlussvorlage.

Ja-Stimmen:     14          Nein-Stimmen:     18          Enthaltungen:     5

Ablehnung.

 

Die Diskussion wird fortgesetzt. Meinungen und Standpunkte werden von Herrn Brunn, Herrn Hedrich, Frau Späte, Herrn Dr. Pröve und Herrn Hörig dargelegt.

In dieser Diskussion wird Herr Hörig von Herrn Exler 3 x zur Ordnung gerufen und erhält 3 Ermahnungen, so dass Herr Hörig, entsprechend der Geschäftsordnung, zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr sprechen darf.

 

Frau Späte,  Vorsitzende der CDU-Fraktion, möchte im Protokoll festgehalten wissen,

dass die vorliegende Beschlussvorlage keinerlei Auskunft  über die Festsetzung des alten B-Planes enthalte. Somit habe Frau Späte keine Kenntnis zu diesem alten Satzungsteil, welcher hier aufgehoben werden soll.

Weiterhin bittet Frau Späte um Beantwortung folgender Frage:

In welcher Weise ist bei Aufhebung des B-Planes, nach den Aussagen des Oberbürgermeisters, eine Bebauung „straßenbegleitend“ möglich? Was ist damit gemeint, da man sich darunter vieles vorstellen könne und es dort dann keine Regelungen mehr gebe?

 

Antwort:

Herr Dr. Kunze, Oberbürgermeister:

An den von Herrn Buzalski genannten 2 Flurstücken ist eine Bebauung straßenbegleitend möglich.

Weiterhin verweist der Oberbürgermeister darauf, dass es in der heutigen Beschlussvorlage um die Einleitung des Aufhebungsverfahrens geht und bei einer Zustimmung dann weitere notwendige Schritte folgen.

 

Nach einer weiteren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Frau Rossner-Sauerbier auf Abbruch der Debatte bei 30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1180/1505/14:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Zeitz.
  2. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Planunterlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
  3. die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 12 entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
  4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

  9

Stimmenthaltungen:

  7

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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