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Auszug - Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 28.05.2014 zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014  

49. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 6 Beschluss:V/STR/20/1194/14
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/1194/14 Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 28.05.2014 zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Der Oberbürgermeister, Herr Dr

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt Informationen bzw. Erläuterungen.

Im vergangenen Jahr wurde eine Vereinbarung getroffen, dass dieser Stadtrat bis zum Ende dieser Wahlperiode einen Haushalt 2014 haben soll. Dazu wurde im März ein Haushaltsbeschluss gefasst, wohl wissend, dass er Ecken und Kanten hat. Die Gespräche dazu wurden lang und breit geführt. Die Verabschiedung erfolgte mehrheitlich und die Verwaltung hat ihn zur Genehmigung bei der Kommunalaufsicht eingereicht.

Aus dem vorliegenden Schriftsatz der Kommunalaufsicht vom 28.05.2014 ist zu entnehmen, dass die Verwaltung mit der Kommunalaufsicht in einem sehr intensiven Dialog und einem sehr partnerschaftlichen Verhältnis die Erörterung der Dinge vorgenommen hat. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage eine Haushaltsgenehmigung mit aufschiebender Wirkung bekommen, nämlich der aufschiebenden Wirkung, dass dem Beitritt des Genehmigungsbescheides erfolgt.

Der Oberbürgermeister betont, dass dies bei der gegenwärtigen Gefechtslage in unserem Land eine sehr positive Nachricht ist.

Der Bescheid gibt der Verwaltung die Möglichkeit, zu handeln. Der Bescheid enthält etwas ganz Bedeutendes, was in den Gesprächen eine erhebliche Rolle gespielt hat.

Er enthält die Herstellung des abwehrenden Brandschutzes durch eine Kreditermächtigung. Diese Kreditermächtigung ist erforderlich, um die vorläufige Genehmigung, die dann mit dem Beitrittsbeschluss auch erteilt werden kann zur Kreditermächtigung, das Löschfahrzeug tatsächlich verbindlich darzustellen. Ohne dieses Löschfahrzeug, der Oberbürgermeister hat den Stadtrat bereits unterrichtet, hat das Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Burgenlandkreises gegen alle Baugenehmigungen Bedenken gehabt, wegen nicht Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes. In Kenntnis dieses Bescheides hat das Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Burgenlandkreises seine Bauverbote aufgehoben. Damit können die großen Investitionsvorhaben in unserer Stadt auch umgesetzt werden. Der Oberbürgermeister betont die Wichtigkeit des Beitrittsbeschlusses an dieser Stelle, hinsichtlich der Wirtschaftsförderung in unserer Stadt. Denn hier entstehen Arbeitsplätze in Größenordnungen, die in unserer Stadt dringend benötigt werden.

 

Die Kreditermächtigung in Höhe von 741.000,00 € bezieht sich auf die Anschaffung des Löschfahrzeuges, auf die Co-Finanzierung der Stark III Maßnahmen an Schulen, was die Eigenmittel betrifft und ein kleiner Anteil städtebaulicher Denkmalschutz. Es ist schmerzhaft, dass einige andere Maßnahmen im Moment mit einer Haushaltssperre belegt werden müssen. Haushaltssperre heißt aber, summarisch quer durch den Haushalt an vielen Stellen, und heißt auch bis zur Nachtragshaushaltssatzung, die die Verwaltung machen wird. Dann auch noch unter bestimmten Bedingungen, Flexibilität und Austauschbarkeit. Die Summe der Haushaltssperren im investiven Haushalt muss die gleiche sein.

Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen geblieben. Er ist an dieser Stelle nicht neu belastet. Er enthält auch in Bescheidform die Zahlen, die zu berichtigen waren, z. B. nach Tarifabschluss usw.

Im Bescheid der Kommunalaufsicht sind an einigen Stellen Berichterstattungsanforderungen zu finden. Dazu gehört bis 30.06.2014 die Berichterstattung des Oberbürgermeisters, auf welche Haushaltsstellen vorerst bis zum Nachtragshaushalt Haushaltssperren ausgesprochen werden. Hier verweist der Oberbürgermeister darauf, dass gemäß Gemeindehaushaltsvorschriften, Haushaltssperren eine Angelegenheit des Oberbürgermeisters ist. Er wird zeitnah den neuen Stadtrat bzw. den neuen Finanz- /Rechnungsprüfungsausschuss darüber unterrichten.

Die Verwaltung hat als Zeitplan eine weitere Terminlage, wie im Bescheid ersichtlich, für die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes vorgesehen, in dem am 21. Juli 2014 in der Verwaltung eine Verwaltungsklausur durchgeführt wird, wo sich die Verwaltung mit dem Nachtragshaushalt und, soweit möglich, mit dem Haushaltausgleich auch für die Jahre 2016/2017 beschäftigen wird. Das Ziel besteht darin, in den nächst möglichem Stadtrat, der nach Vorlagenentwurf der Verwaltung am 25. September 2014 stattfindet, den Nachtragshaushalt einzubringen und behandelt wird.

Die genauen Daten des Zeitplanes der Ausschüsse und der Ortschaftsräte können erst nach Konstituierung der neuen Gremien und Bestätigung der neuen Terminpläne gegeben werden.

Abschließend weist der Oberbürgermeister darauf hin, dass die Verwaltung der Kommunalaufsicht wegen der Plausibilität den Arbeitsstand der Eröffnungsbilanz mitgeteilt hat.

Der Oberbürgermeister bittet, den Beitrittsbeschluss zu fassen.

 

In der nachfolgenden Diskussion werden von den Stadträtinnen und Stadträten Fragen gestellt sowie Meinungen und Standpunkte dargestellt.

 

Frau Rossner-Sauerbier, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP/ZDI:

1. Frage:

Ist mit diesem Beitrittsbeschluss gesichert, dass der Eigenanteil der Stadt Zeitz zur Sanierung der Michaeliskirche (etwa 200.000,00 €) zur Verfügung steht?

 

2. Frage:

Wie geht es mit der Privatisierung SSBZ voran? Wie ist der heutige Stand?

 

3. Frage:

Wie ist der Stand der Bereitstellung von Fördermitteln für die Fertigstellung des Franziskanerklosters für den beabsichtigten Umzug der evangelischen Grundschule in das Franziskanerkloster?

 

 

Antwort:

Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze:

Zur 1. Frage:

Der Eigenanteil der Michaeliskirche gehört zum städtebaulichen Denkmalschutz. Er ist nach unseren eigenen Beschlüssen nicht gekürzt, so dass er vor allem im Planjahr 2016 eine Rolle spielt und enthalten bleibt.

 

Zur 2. Frage:

Der Aufsichtsrat tritt in den nächsten Tagen zusammen und wird den Jahresabschluss 2013 behandeln. Dieser wird im Ergebnis positiv sein.

 

Zur 3. Frage:

Hier ist zu unterscheiden: Die Stadt ist beteiligt an den Städtebaufördermitteln (diese sind an dieser Stelle auf nicht verändert worden). Die Finanzierung für den Schulumzug an sich ist im Moment an anderer Stelle nicht geklärt.

 

Weitere Standpunkte und Meinungen geben Herr Gentsch, Frau Späte, Herr Hörig und Herr Schröder.

 

Herr Schröder, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP/ZDI:

Frage an den Vorsitzenden des Stadtrates:

Warum wurde das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 24.02.2014 den Stadträtinnen und Stadträten nicht ausgereicht (eine entsprechende E-Mail hatte dazu Herr Schröder an Herrn Exler geschickt)?

 

Antwort

Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze:

Herr Exler hat pflichtgemäß die Anfrage von Herrn Schröder an den Oberbürgermeister weiter getragen und der Oberbürgermeister hat nicht gesehen, auch unter Beachtung des Schreibens der Kommunalaufsicht, dass es sich um eine notwendige Beratungsunterlage gemäß Gemeindeordnung, vor allem für heute, handelt, da der Bescheid, all das was notwendig ist, in eigenständiger Form enthält.

 

Dazu ergänzt Herr Exler mit der Verweisung auf den Bescheid der Kommunalaufsicht, hier Seite 2 vorletzter Absatz.

 

 

Herr Sauppe, Fraktion FWZ/FFW/BIT:

Frage:

Wie soll es weiter gehen, bei:

- Anschaffung eines Schlauchbootes?

- Anschaffung einer Drehleiter?

 

Antwort

Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze:

Dieser Themenkreis gehört in die Abwägung Nachtragshaushalt. Die Verwaltung wird darum kämpfen, im zentralen Beschaffungsprogramm bei der Drehleiter dabei zu sein, um dann auch die Förderung mit zu bekommen. Ohne Kreditermächtigung ist dies nicht möglich, denn es können nicht sämtliche andere Maßnahmen eingestellt werden.

 

 

Veränderung der Anwesenheit             

Frau Eschner verlässt die Sitzung, ab 18.55 Uhr sind 36 stimmberechtigte Mitglieder anwesend?

 

Herr Buzalski, 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Stadtrates:

Im Bescheid der Kommunalaufsicht wurden einige Auflagen erteilt mit Terminstellung: 30.06.2014.

Frage:

Wie ist der Abarbeitungsstand der Punkte bis zu diesem Datum?

Gibt es bis jetzt Punkte, die bis zum 30.06.2014 nicht beigebracht werden können?

 

Antwort

Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze:

Hier handelt es sich ausschließlich um Berichterstattungen des Oberbürgermeisters an die Kommunalaufsicht. Kernpunkt ist der Zeitplan für den Nachtragshaushalt. Der Oberbürgermeister hat dazu bereits eingangs konkrete Aussagen gegeben.

 

Dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Hörig auf namentliche Abstimmung wird bei 11 Ja-Stimmen, mehrheitlichen Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/20/1194/1206/14:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, den kommunalaufsichtsbehördlichen Änderungen zur Haushaltssatzung 2014 entsprechend des Bescheides vom 28.05.2014 beizutreten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

  7

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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