Auszug - Einführung einer Eigenheimzulage im Gebiet der Stadt Zeitz
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||
Datum: | Di, 02.12.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/STR/0099/14 Einführung einer Eigenheimzulage im Gebiet der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion ALL/AfD | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an und verweist die Vorlage in die Sitzungsfolge ab Januar 2015.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Einführung einer kommunalen Eigenheimzulage in der Stadt Zeitz. Ziel dieser Satzung ist es junge Familien beim Eigenheimbau in der Stadt Zeitz zu unterstützen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, innerhalb des Jahres 2015 im Innenstadtbereich Bauflächen aufzuzeigen.
Abstimmungsergebnis zum Antrag:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: |
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davon anwesend: |
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Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltungen: |
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von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
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