Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 03.12.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/75/0107/14 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" Betriebsführer SWZ GmbH | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
ab 17:06 Uhr nimmt Herr Musgiller an der Sitzung teil, somit 7 stimmberechtigte Mitglieder anwesend
Herr Pfleiderer erläuterte anhand der Präsentation den Ausschussmitgliedern die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des EB Abwasserbeseitigung Zeitz.
Beanstandet wurde die Kreditaufnahme in Höhe von 1.470 TEUR aus dem genehmigten Haushalt 2012, die in dieser Höhe 2013 nicht zulässig war.
Herr Bliedtner machte noch einige Ausführungen zum Bericht des RPA über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013. Das Rechnungsprüfungsamt hat die eingeschränkte Bestätigung des Jahresabschlusses 2013 auf Grund der nicht rechtmäßigen Ausschöpfung der Kreditermächtigung der Kommunalaufsicht des BLK und der unzulässigen Kopplung zweier Vergabeverfahren erteilt.
In der folgenden ausführlichen Erörterung durch Dr. Kunze und Herrn Schirmer sowie einer kurzen Diskussion wurde zusammenfassend festgestellt, dass der formale Fehler des Betriebsleiters die Stadt vor anderem Schaden bewahrt hat. Dr. Kunze gab deshalb ausdrücklich die Empfehlung zur Entlastung des Betriebsleiters für 2013.
Dr. Kunze bittet die Ausschussmitglieder darum, die Erläuterungen entsprechend an ihre Fraktionsmitglieder weiter zu geben. Dazu wird noch eine Argumentationshilfe zur Verfügung gestellt.
Herr Schirmer hat sich bereit erklärt, dies für die Ausschussmitglieder zu erarbeiten.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2013, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2013 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2013
1.1 Bilanzsumme 50.108.126,86 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 46.077.376,46 EUR
- das Umlaufvermögen 4.029.211,32 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 1.539,08 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 4.325.990,49 EUR
- die Sonderposten 9.368.416,00 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse 8.829.893,11 EUR
- die Rückstellungen 1.129.095,12 EUR
- die Verbindlichkeiten 25.029.732,14 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 1.425.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn 49.671,49 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 5.820.432,38 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.770.760,89 EUR
2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2013 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns
- auf neue Rechnung vorzutragen 49.671,49 EUR
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |