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Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0107/14 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

ab 17:06 Uhr nimmt Herr Musgiller an der Sitzung teil, somit 7 stimmberechtigte Mitglieder anwesend

 

Herr Pfleiderer erläuterte anhand der Präsentation den Ausschussmitgliedern die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des EB Abwasserbeseitigung Zeitz.

Beanstandet wurde die Kreditaufnahme in Höhe von 1.470 TEUR aus dem genehmigten Haushalt 2012, die in dieser Höhe 2013 nicht zulässig war.

 

Herr Bliedtner machte noch einige Ausführungen zum Bericht des RPA über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013. Das Rechnungsprüfungsamt hat die eingeschränkte Bestätigung des Jahresabschlusses 2013 auf Grund der nicht rechtmäßigen Ausschöpfung der Kreditermächtigung der Kommunalaufsicht des BLK und der unzulässigen Kopplung zweier Vergabeverfahren erteilt.

 

In der folgenden ausführlichen Erörterung durch Dr. Kunze und Herrn Schirmer sowie einer kurzen Diskussion wurde zusammenfassend festgestellt, dass der formale Fehler des Betriebsleiters die Stadt vor anderem Schaden bewahrt hat. Dr. Kunze gab deshalb ausdrücklich die Empfehlung zur Entlastung des Betriebsleiters für 2013.

 

Dr. Kunze bittet die Ausschussmitglieder darum, die Erläuterungen entsprechend an ihre Fraktionsmitglieder weiter zu geben. Dazu wird noch eine Argumentationshilfe zur Verfügung gestellt.

Herr Schirmer hat sich bereit erklärt, dies für die Ausschussmitglieder zu erarbeiten.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2013, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2013 des Eigenbetriebes Abwas­ser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

1               Feststellung des Jahresabschlusses 2013

1.1               Bilanzsumme              50.108.126,86 EUR

 

1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf

              - das Anlagevermögen              46.077.376,46 EUR

              - das Umlaufvermögen              4.029.211,32 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten              1.539,08 EUR

 

1.1.2              Davon entfallen auf der Passivseite auf

              - das Eigenkapital              4.325.990,49 EUR

              - die Sonderposten              9.368.416,00 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse              8.829.893,11 EUR

              - die Rückstellungen              1.129.095,12 EUR

              - die Verbindlichkeiten              25.029.732,14 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten              1.425.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn              49.671,49 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge              5.820.432,38 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen              5.770.760,89 EUR

 

2               Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2013 Entlastung erteilt.

 

3               Verwendung des Jahresgewinns

              - auf neue Rechnung vorzutragen              49.671,49 EUR

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0