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Vorlage - VI/STR/75/0107/14  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
03.12.2014 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
18.12.2014 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/75/0107/15)
Anlagen:
Prüfbericht 2013

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2013, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2013 des Eigenbetriebes Abwas­ser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

1               Feststellung des Jahresabschlusses 2013

1.1               Bilanzsumme              50.108.126,86 EUR

 

1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf

              - das Anlagevermögen              46.077.376,46 EUR

              - das Umlaufvermögen              4.029.211,32 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten              1.539,08 EUR

 

1.1.2              Davon entfallen auf der Passivseite auf

              - das Eigenkapital              4.325.990,49 EUR

              - die Sonderposten              9.368.416,00 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse              8.829.893,11 EUR

              - die Rückstellungen              1.129.095,12 EUR

              - die Verbindlichkeiten              25.029.732,14 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten              1.425.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn              49.671,49 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge              5.820.432,38 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen              5.770.760,89 EUR

 

2               Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2013 Entlastung erteilt.

 

3               Verwendung des Jahresgewinns

              - auf neue Rechnung vorzutragen              49.671,49 EUR


Begründung:

 

 

Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresab­schluss und Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres auf­zustellen und gemäß § 142 KVG LSA (alt: § 131 GO LSA) durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss 2013 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseiti­gung Zeitz aufgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbesei­tigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA – alt: § 131 Abs. 2 GO LSA) und erteilte aufgrund des Be­schlusses des Betriebsaus­schusses der Stadt Zeitz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Auftrag, den Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes Abwasserbe­seitigung Zeitz zu prüfen.

 

Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 03.11.2014.

Herr Pfleiderer, Wirtschaftsprüfer der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschusssitzung teilneh­men und den Prüfbericht erläutern.

 

Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, zur Prüfung des Jahres­abschlusses zum 31.12.2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013 erteilt das RPA folgenden Feststellungsvermerk: Auf Grund haushaltsrechtlicher und vergaberechtlicher Feststellungen des RPA zu der nicht rechtmäßigen Ausschöpfung der Kreditermächtigung der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises aus dem Wirtschaftsplan 2012 im Jahr 2013 und der unzulässigen Kopplung zweier Vergabeverfahren, erteilt das RPA eine eingeschränkte Bestätigung des Jahresabschlusses 2013 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“.

 


Anlagen:

Prüfbericht vom 03.11.2014 (nur für Betriebsausschussmitglieder)

Bericht des Rechnungsprüfungsamtes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfbericht 2013 (1236 KB)