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Auszug - 14. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung) vom 19.12.1997  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0108/14 14. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung) vom 19.12.1997
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Herr Helbig erläuterte anhand der Präsentation, die auch den Ausschussmitgliedern noch einmal in Papierform ausgereicht wurde, noch einmal ausführlich die Nachkalkulation 2012 – 2014 und die Gebührenkalkulation 2015 – 2017.

 

Herr Nicolai fragte an, warum in der Änderungssatzung im § 5 (3) – für Abwasser aus abflusslosen Gruben der Preis von 30,15 EUR/m³ steht, obwohl in der Kalkulation der kostendeckende Gebührensatz mit 48,07 EUR/m³ ausgewiesen wird.

 

Dr. Kunze informiert, dass diese 30,15 EUR/m³ eine politische Entscheidung sind. Die Präsentation liegt den Mitgliedern des Betriebsausschusses in Papierform vor, kann als Anlage zum Protokoll im ALLRIS elektronisch eingesehen werden und wird den Mitgliedern des Ältestenrates elektronisch zugeleitet.

 

Herr Hörig verlässt die Sitzung – somit sind 6 stimmberechtigte Mitglieder anwesend


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 14. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz (Entwässerungsge­bührensatzung) vom 19.12.1997.

 

14. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die

Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz

(Entwässerungsgebührensatzung)

vom 19.12.1997

 

Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes  für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 18.12.2014 folgende 14. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz (Entwässerungsge­bühren­satzung) vom 19.12.1997 beschlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 5

Gebührensätze

 

(1)   Die Verbrauchsgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt 3,12 EUR/m³.


 

 

(2)                                                                                                                Die Abwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt 0,97 EUR/m² pro Jahr.

 

(3)                                                                                                                Für die Entleerung der dezentralen Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben, den Trans­port und die Aufbereitung des Abwassers sowie des Fäkalschlammes werden folgende Ge­bührensätze festgesetzt:

 

für Abwasser aus abflusslosen Gruben              30,15 EUR/m³

für Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen              38,41 EUR/m³

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 14. Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung zum 1. Januar 2015 in Kraft.

 

Zeitz, ............

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0