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Auszug - Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0115/14 Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Herr Helbig erläutert anhand der Präsentation den Wirtschaftsplan 2015.

 

Herr Hörig nimmt wieder an der Sitzung teil, somit 7 stimmberechtigte Mitglieder anwesend

 

Dr. Kunze gibt den Auftrag an den Betriebsführer, eine Erläuterung der Investitionen bis 2019 vorzubereiten, um die technische Unabweisbarkeit gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde nachzuweisen.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­gung Zeitz in der Fassung vom 21.11.2014 wie folgt:

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

6.403.085 EUR

 

in den Aufwendungen auf

6.152.477 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

250.608 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

3.763.238 EUR

 

in den Ausgaben auf

3.763.238 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2015 festgesetzt:

 

für die Investitionen auf

1.881.150 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

 

wird festgesetzt auf

1.225.700 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

2.623.450 EUR

 


 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0