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Vorlage - VI/STR/75/0115/14  

Betreff: Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
03.12.2014 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
18.12.2014 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/75/0115/14)
Anlagen:
EB AW ZZ_WP 2015_Fassung 2014_11_21_Entwurf_gesamt

1

 

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­gung Zeitz in der Fassung vom 21.11.2014 wie folgt:

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

6.403.085 EUR

 

in den Aufwendungen auf

6.152.477 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

250.608 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

3.763.238 EUR

 

in den Ausgaben auf

3.763.238 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2015 festgesetzt:

 

für die Investitionen auf

1.881.150 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

 

wird festgesetzt auf

1.225.700 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

2.623.450 EUR

 



Begründung:

 

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebs­gesetzes.

Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.

 

Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 in der Fassung vom 21.11.2014 ausgereicht.

 

Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkula­tionszeitraum 2015 bis 2017 erstellten Gebührenkalkulation unter Einbeziehung der Ergeb­nisse der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2012 bis 2014.

 

Für das Wirtschaftsplanjahr 2015 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen
(ca. 2.048 TEUR) eine Kreditaufnahme von ca. 1.881 TEUR erforderlich. Der verbleibende Finanzie­rungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt.

 

Kurzfristige Liquiditätsengpässe, u. a. ausgelöst durch verspäteten Ausgleich von Forderun­gen und Zwischenfinanzierungen von Investitionen, werden im Wirtschaftsplan un­ter der Po­sition „Mittel durch Abnahme von Forderungen bzw. Zunahme von Verbindlichkeiten und sonstige Mittel“ ausgewiesen. Sie werden im Wesentlichen durch variable Kassenkredite ausgeglichen.

Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 1.225,7 TEUR  (entsprechend KVG LSA = 20 % der Umsatzerlöse) für das Jahr 2015 zu bestätigen.

 

Herr Hebig, Prokurist der WIBERA AG Berlin, wird an der Aus­schusssitzung teilnehmen und den Wirtschaftsplan erläutern.

 

 


Anlage:

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 vom 21.11.2014 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EB AW ZZ_WP 2015_Fassung 2014_11_21_Entwurf_gesamt (4872 KB)