Vorlage - VI/STR/75/0115/14
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Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 21.11.2014 wie folgt:
1. | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird im Erfolgsplan festgesetzt: | |
| in den Erträgen auf | 6.403.085 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 6.152.477 EUR |
| im Jahresgewinn (+) auf | 250.608 EUR |
| im Jahresverlust (-) auf | 0 EUR |
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| Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird im Vermögensplan festgesetzt: | |
| in den Einnahmen auf | 3.763.238 EUR |
| in den Ausgaben auf | 3.763.238 EUR |
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2. | Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2015 festgesetzt: | |
| für die Investitionen auf | 1.881.150 EUR |
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| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, | |
| wird festgesetzt auf | 1.225.700 EUR |
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3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 2.623.450 EUR |
Begründung:
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes.
Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.
Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 in der Fassung vom 21.11.2014 ausgereicht.
Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017 erstellten Gebührenkalkulation unter Einbeziehung der Ergebnisse der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2012 bis 2014.
Für das Wirtschaftsplanjahr 2015 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen
(ca. 2.048 TEUR) eine Kreditaufnahme von ca. 1.881 TEUR erforderlich. Der verbleibende Finanzierungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt.
Kurzfristige Liquiditätsengpässe, u. a. ausgelöst durch verspäteten Ausgleich von Forderungen und Zwischenfinanzierungen von Investitionen, werden im Wirtschaftsplan unter der Position „Mittel durch Abnahme von Forderungen bzw. Zunahme von Verbindlichkeiten und sonstige Mittel“ ausgewiesen. Sie werden im Wesentlichen durch variable Kassenkredite ausgeglichen.
Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 1.225,7 TEUR (entsprechend KVG LSA = 20 % der Umsatzerlöse) für das Jahr 2015 zu bestätigen.
Herr Hebig, Prokurist der WIBERA AG Berlin, wird an der Ausschusssitzung teilnehmen und den Wirtschaftsplan erläutern.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | EB AW ZZ_WP 2015_Fassung 2014_11_21_Entwurf_gesamt (4872 KB) |