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Auszug - Gedenktafeln für Zeitz  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 11.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0103/14 Gedenktafeln für Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Museum
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Herr Dr

Herr Dr. Kunze informiert, dass es im Bildungs-, Sozial-, Kultur- und Sportausschuss am 24.11.2014 eine geänderte Beschlussfassung gab. Das entsprechende Änderungsblatt liegt allen Ausschussmitglieder vor. Dieser geänderte Beschluss wird im Haupt- und Wirtschaftsausschuss zur Abstimmung gestellt.

 

Frau Späte stellt den Antrag, den Einführungstext aus der Beschlussfassung des Stadtrates vom 06.06.2013 in den Beschlusstext wieder aufzunehmen:

 

„Für die Anbringung der Zeitzer Gedenktafel soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

Dem wird durch die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zugestimmt.

Im Stadtrat wird entsprechend dieser Festlegung und der Änderung aus dem Bildungsausschuss eine geänderte Vorlage ausgereicht.

Geänderter Beschluss:

Geänderter Beschluss:

 

„Für die Anbringung der Zeitzer Gedenktafel soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

1)     Zur Beantragung der Anbringung einer Gedenktafel in Zeitz ist das Formular entsprechend Anlage 1 zu verwenden.

 

2)     Jeder Antrag wird nach inhaltlicher Prüfung durch das Museum und das Stadtarchiv Zeitz dem Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vorgelegt. Die Entscheidung zur Anbringung der Tafel trifft der Oberbürgermeister als Bauaufsichts- und Untere Denkmal- schutzbehörde.

 

3)     Die Gedenktafeln werden nach folgendem Muster gefertigt:

Größe:                             40 cm x 60 cm

Material:                             Juramarmor

Schriftart:               Schrifttype Myriad Pro (Versalien für den Namen,                        laufender Text in Groß- und Kleinbuchstaben

 

4)     Der Antragsteller trägt die Kosten für Herstellung und Anbringung der Gedenktafel.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0