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Auszug - Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster"  

Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
TOP: Ö 10
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30
Raum: Mehrzweckhalle Zangenberg,
Ort: Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg
VI/STR/65/0097/14 Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Immisch:

Herr Immisch:

- gab den Ortschaftsratsmitgliedern die Abstimmungsergebnisse der vorherigen Sitzungen

  zur Kenntnis.

  Er erläuterte, dass die Gemeinden Laut gültigen Wassergesetz für das Land Sachsen  

  Anhalt für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen Pflichtmitglieder im 

  Unterhaltungsverband (UHV) sind. Für die Stadt Zeitz und ihre Ortsteile ergibt sich daraus

  für die Unterhaltung der im Zuständigkeitsbereich des UHV gelegenen Gewässer jährlich

  eine finanzielle Beitragszahlung.

- Die Gemeinde kann lt. §56 Abs. 1 Wassergesetz Land Sachsen Anhalt die

  Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht im Besitz der Gemeinde sind an Eigentümer,

  Erbbauberechtigte bzw. Nutzer umlegen

- Die Stadt Zeitz beabsichtigt, die Gebühren für Gewässer II. Ordnung ab 2015 auf die

  Eigentümer umzulegen. Gebühren, die unter 5,00 € liegen werden aus

  verwaltungstechnischen Gründen nicht weitergegeben. Die Höhe der Umlagesätze

  beschließt die Verbandsversammlung

Frau Radefeld und Pfauter:

- brachten zum Ausdruck, dass es sich bei der Umlage der Verbandsbeiträge um eine

  zusätzliche Steuer für den Bürger handelt.

Herr Immisch:

- stimmte dem zu, erklärte aber, das auf Grund der finanziellen Situation, die Stadt die

  Gebühren nicht mehr alleine tragen kann.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/