Auszug - Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster"
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 09.12.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 22:30 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/65/0097/14 Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch:
- gab den Ortschaftsratsmitgliedern die Abstimmungsergebnisse der vorherigen Sitzungen
zur Kenntnis.
Er erläuterte, dass die Gemeinden Laut gültigen Wassergesetz für das Land Sachsen
Anhalt für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen Pflichtmitglieder im
Unterhaltungsverband (UHV) sind. Für die Stadt Zeitz und ihre Ortsteile ergibt sich daraus
für die Unterhaltung der im Zuständigkeitsbereich des UHV gelegenen Gewässer jährlich
eine finanzielle Beitragszahlung.
- Die Gemeinde kann lt. §56 Abs. 1 Wassergesetz Land Sachsen Anhalt die
Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht im Besitz der Gemeinde sind an Eigentümer,
Erbbauberechtigte bzw. Nutzer umlegen
- Die Stadt Zeitz beabsichtigt, die Gebühren für Gewässer II. Ordnung ab 2015 auf die
Eigentümer umzulegen. Gebühren, die unter 5,00 € liegen werden aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht weitergegeben. Die Höhe der Umlagesätze
beschließt die Verbandsversammlung
Frau Radefeld und Pfauter:
- brachten zum Ausdruck, dass es sich bei der Umlage der Verbandsbeiträge um eine
zusätzliche Steuer für den Bürger handelt.
Herr Immisch:
- stimmte dem zu, erklärte aber, das auf Grund der finanziellen Situation, die Stadt die
Gebühren nicht mehr alleine tragen kann.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |