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Auszug - Kalkulation für den Herstellungsbeitrag II für die Stadt Zeitz  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:37
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0130/15 Kalkulation für den Herstellungsbeitrag II für die Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Dr. Kunze erläuterte die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Herr Kmietczyk fragte an, wie weit zurück der Herstellungsbeitrag erhoben werden kann.

Dr. Kunze führte aus, dass das mindestens bis 1990 möglich sei.

 

Herr Musgiller hatte Fragen zur Ausschreibung anhand der beigefügten Leistungsbeschreibung, beispielweise, wie gehen „Altinvestitionen“ in die Kalkulation ein, die bereits seit Jahren in die Gebührenkalkulation einbezogen waren..

Dr. Kunze führte dazu aus, dass gerade zu dieser Frage eine große Ungewisse bestehe, die im Rahmen der Erarbeitung der Kalkulation geklärt werden müsse. Eine „Doppelveranschlagung“ ist nicht zulässig. Genau das ist aber Bestandteil der Klage der Stadt gegen die Genehmigungsversagung der KAB zum Wirtschaftsplan des EB 2013. Mehr dazu wäre in TOP 17 zu besprechen.

 

Herr Nicolai wies darauf hin, dass die Großvermieter durch die Stadt informiert werden müssen, damit diese wissen was auf sie an Kosten zukommen könnte.

 

Die Beschlussvorlage wurde zur Abstimmung gestellt.


Beschluss:

Der Betriebsausschuss beschließt die Kalkulation zum Herstellungsbeitrag II. Die Stadtwerke Zeitz GmbH, als Betriebsführer für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, wird entsprechende Angebote für die Kalkulation des Herstellungsbeitrages II einholen und den Auftrag an das Ingenieurbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0