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Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 in denHaushaltsjahren 2015 bis 2018 , Stand 31.01.2015  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/63/0145/15 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 , Stand 31.01.2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   

Frau Bräu erläuterte die Vorlage.

 

18.40 Uhr – Frau Reimschüssel nimmt an der Sitzung teil.

Damit sind jetzt 7 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Weißbrodt stellte eine Anfrage zum Grundstück Rahnestr. 7 (geplantes Archiv).

Herr Otto stellt klar, dass dazu noch keine endgültige Entscheidung getroffen ist. Diese Position dient als Merkposition, da für das Gebäude in der Vergangenheit schon ein Fördermittelantrag gestellt worden war.

 

Herr Hörig findet, dass das Gebäude mit der Zentralhalle in der Rahnestraße wichtiger als die Rahnestr. 7 ist, da hier noch ein großer Saal zur Verfügung steht.

Außerdem könnte ein Archiv der Stadt gemeinsam mit dem Burgenlandkreis besser im Zekiwa-Komplex untergebracht werden.

Wichtig ist auch das Baenschhaus, dieses muss unbedingt erhalten bleiben.

 

Anfrage Herr Rothe:  Sind die Fördermittel für die drei Programme von der Stadt gegenfinanziert, damit sie in vollem Umfang in Anspruch genommen werden können?

 

Herr Otto erläutert, dass für die in den Programmen angemeldeten Projekten in dem geplanten Umfang auch die Eigenmittel im Haushalt dargestellt sind. Bei einigen Projekten kommen auch private Mittel der Antragsteller zum Einsatz, bspw. an der Michaeliskirche oder der evangelischen Grundschule.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel  bis einschließlich Programmjahr 2014  die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „ Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 .

 

Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.

 

 

Über Erhöhungen der  Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 31.01.2015 mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0