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Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 in denHaushaltsjahren 2015 bis 2018 , Stand 31.01.2015  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/63/0145/15 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 , Stand 31.01.2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel  bis einschließlich Programmjahr 2014  die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „ Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 .

 

Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.

 

 

Über Erhöhungen der  Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 31.01.2015 mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0