Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 in denHaushaltsjahren 2015 bis 2018 , Stand 31.01.2015
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 05.03.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/63/0145/15 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 , Stand 31.01.2015 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Baurecht SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Baurecht | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „ Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 .
Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.
Über Erhöhungen der Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 31.01.2015 mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |