Auszug - Beschluss über die abschließende Abwägung der Sachverhalte aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 10.03.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 21:30 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/65/0136/15 Beschluss über die abschließende Abwägung der Sachverhalte aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch:
- erläuterte den Flächennutzungsplan, beantwortete Fragen der Ortschaftsratsmitglieder. Für
Zangenberg ergibt sich aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes keine
Veränderungen.
- Die Ortschaftsratsmitglieder bemängelten, dass nach Deichneubau keine Aktualisierung für
Überschwemmungsgebiete eingearbeitet wurde, sondern die HQ 100 Linie von 1954
Gültigkeit hat.
Herr Jäger:
- gab zu bedenken, dass nach Aktualisierung die Beschlussfassung in allen Gremien wieder
erfolgen muss.
Herr Immisch:
- Fremde Planungen werden übernommen und sind von der Verwaltung nicht beeinflussbar.
LHW hat signalisiert im Laufe des Jahres 2015 die Aktualisierung vorzunehmen.
Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Korrektur der HQ 100 Linie auf den neugebauten
Deich bis Ende 2015.
Herr Axthelm verlässt um 19.55 Uhr die Sitzung
Der Ortschaftsrat Zangenberg beschießt vorbehaltlich der Korrektur der HQ 100 Linie auf den neugebauten Deich bis Ende 2015
über die abschließende Abwägung des Sachverhaltes aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die abschließende Abwägung der in der Beteiligung gem. § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß beiliegenden Abwägungsvorschlag in Anlage 1. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
- Das Prüfergebnis ist im Beschluss über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz zu berücksichtigen.
- Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder und Einwänderinnen bzw. Behörden ist in § 3 Abs. (2) Satz 4 BauGB vorgegeben.
- Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Zeitz wurden sachgerecht abgewogen und in die vorliegende Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß Anlage 2 a, 2 b, 2 c. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c sind Bestandteil des Beschlusses. Die Begründung mit Umweltbericht gemäß Anlage 3 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt zur Genehmigung einzureichen.
- Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |