Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 68 der Stadt Zeitz "Erweiterung Tierheim"
9. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 10 | Beschluss: | VI/STR/65/0135/15 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.03.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0135/15 Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 68 der Stadt Zeitz "Erweiterung Tierheim" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/65/0135/1203/15:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 der Stadt Zeitz „Erweiterung Tierheim“
und der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht werden
in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 68, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B), die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie
die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die
verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind gemäß
§ 3(2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind
von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 30 |
Ja-Stimmen: | 30 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |