Auszug - Aufhebung der "Richtlinie zur Förderung von Vorhaben im Rahmen der städtebaulichen Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Stadtmitte der Stadt Zeitz"
9. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 12 | Beschluss: | VI/STR/63/0140/15 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.03.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/63/0140/15 Aufhebung der "Richtlinie zur Förderung von Vorhaben im Rahmen der städtebaulichen Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Stadtmitte der Stadt Zeitz" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Baurecht SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Baurecht | |||||||
Herr Hörig, Fraktion B90/Grüne/WIR, gibt folgenden Hinweis zu Protokoll:
Gaubenausbau sollte zukünftig Beachtung finden.
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/63/0140/1203/15:
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der städtischen „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben im Rahmen der städtebaulichen Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Stadtmitte Zeitz“.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 32 |
Ja-Stimmen: | 32 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |