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Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 in denHaushaltsjahren 2015 bis 2018 , Stand 31.01.2015  

9. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:VI/STR/63/0145/15
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/63/0145/15 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 , Stand 31.01.2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   

 

Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Frau Reimschüssel und Herr Neitz kommen hinzu, ab 18.00 Uhr sind 32 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Kmietczyk, Vorsitzender der Fraktion B90/Grüne/WIR:

Zunächst äußert Herr Kmietczyk die Bitte der Fraktion B90/Grüne/WIR, dass die Ausführungsplanung Brühl noch einmal im Haupt- und Wirtschaftsausschuss beraten werde. Dazu die Anmerkung, folgende zwei Punkte noch einmal zu überdenken:

- in die Straße solle kein Betonpflaster, sondern Natursteinpflaster gelangen;

- Granitplatten links und rechts für die Bürgersteige.

Protokollnotiz:

Aus der Sicht der Fraktion B90/Grüne/WIR wäre es wünschenswert, wenn zukünftig bei der Bewilligung von Fördermitteln, hier auch schon in den Gesprächen und Verhandlungen in der Verwaltung, der Vorrang bei der Sanierung von vorhandenen Gebäuden liegen würde und erst dann als Zweites natürlich auch die Möglichkeit der Förderung von Neubauten. Diese Schwerpunktsetzung sollte in der Verwaltung Umsetzung finden.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/63/0145/1203/15:

 

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel  bis einschließlich Programmjahr 2014  die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „ Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 .

 

Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.

 

 

Über Erhöhungen der  Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 31.01.2015 mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0