Auszug - Ausbau der Zeitzer Straße im OT Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | VI/STR/65/0157/15 | |||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 31.03.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 20:15 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
VI/STR/65/0157/15 Ausbau der Zeitzer Straße im OT Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Erläuterung durch Frau Busse: Umgelegt auf alle angrenzenden Eigentümer werden insgesamt ca. 3.100,00 €.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit Abschnittsbildung im Bereich Zeitzer Straße 1 (Flur 2, Flurstück 32/2) bis Einmündung Siedlung (Flur 2, Flurstück 119).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Herstellung des Gehweges (einseitig), der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz als Hauptverkehrsstraße (L 196) klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |