Inhalt

Vorlage - VI/STR/65/0157/15  

Betreff: Ausbau der Zeitzer Straße im OT Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
31.03.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0157/15)
Bauausschuss Vorberatung
08.04.2015 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.04.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
23.04.2015 
10. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0157/15)
Anlagen:
scan-20150303151636 03 03 03 2015 15-18-25.511

Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit Abschnittsbildung im Bereich Zeitzer Straße 1 (Flur 2, Flurstück 32/2) bis Einmündung Siedlung (Flur 2, Flurstück 119).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Herstellung des Gehweges (einseitig), der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung.

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz als Hauptverkehrsstraße (L 196) klassifiziert.


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-

Anhalt (KAG-LSA) § 6 i.V.m. dem Kommunal-verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

(KVG-LSA) §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 sowie die

Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt

Zeitz §§ 1a und 4 sowie §§ 3 und 6 in der zum

Zeitpunkt der Beschlussfassung jeweils gültigen

Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück der Zeitzer Straße (L 196) im Ortsteil Geußnitz in einer Länge von ca. 120 m. Deshalb ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen. Da nur der Gehweg, die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung neu hergestellt werden ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Aufgrund der fehlenden Nebenflächen zum Fahrzeugverkehr in der Zeitzer Straße ist das Erreichen der Bushaltestelle (auch Schulbus) von Fußgängern nur unter Gefahr möglich. Aufgrund dieser bestehenden Beeinträchtigung besteht dringender Handlungsbedarf zur Errichtung eines Gehweges. Im Zuge der Baumaßnahme werden im Ausbaubereich ebenfalls vier neue Lichtpunkte sowie die Anlagen für Oberflächenentwässerung der Fahrbahn und des Gehweges errichtet.

 

Bauanfang ist unmittelbar an der Zufahrt des Grundstückes Zeitzer Straße 1 (Flur 2, Flurstück 32/2 - östlich) und das Bauende an der Einmündung der Straße Siedlung (Flur 2, Flurstück 119 - östlich) sowie westlich Flur 1, Flurstück 2/2 teilweise.

 

Der Ausbau umfasst folgende Leistungen:

Geplant wird der Gehweg unter verkehrstechnischen Aspekten sowie unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse (einseitige Bebauung) und der Grundstücksverhältnisse im innerörtlichen Bereich wird der Gehweg nur einseitig und in einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflaster errichtet.

 

Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgt die Neuerrichtung bzw. die Erneuerung der Anlagen für Oberflächenentwässerung der Fahrbahn und des Gehweges. Weiterhin wird die Straßenbeleuchtungsanlage im Ausbaubereich neu errichtet.

 

Um bei einem späteren Ausbau der L 196 den Mindestquerschnitt (Fahrbahnbreite 6,50 m) erzielen zu können, wird in Abstimmung mit der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, der geplante Fahrbahnbord ca. 0,20 m bis 0,50 m vom vorhandenen Fahrbahnrand in Richtung Osten versetzt (Abschluss OD-Vereinbarung).

 

Alle sich im Bereich der vorgesehenen Baumaßnahme anschließenden Fahrbahnen, Wege und Grundstückszuwegungen werden plangleich angebunden.

 

Baubeginn:            März 2015

Fertigstellung:       voraussichtlich April 2015

 

Die Realisierung der Baumaßnahme wird mit Fördermitteln aus dem Programm zur Förderung des ländlichen Raums (EPLR) des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Schwerpunkt 3 „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ unterstützt. Vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) in Weißenfels ist bereits ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 26.494,04 € bei der Stadt Zeitz eingegangen. Die Fördermittel werden hälftig verteilt (50 % die Stadt Zeitz und 50% die Anlieger).

 

Im Rahmen der Ortsdurchfahrtsvereinbarung mit der Landesstraßenbaubehörde LSA und der Stadt Zeitz vom 18.02.2015 beteiligt sich das Land an den Kosten der Maßnahme wie folgt: Straßenverbreitung (L 196), Entwässerungseinrichtung DN 300 (Pauschale) und dem Fahrbahnbord (Pauschale).

 

Diese Angaben sind aufgrund des zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden geprüften Schlussverwendungsnachweises vorbehaltlich, d.h. Änderungen sind noch möglich.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden die Grundstückseigentümer im Januar 2015 im Amtsblatt der Stadt Zeitz (Michaelbote) über die Baumaßnahme in der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz informiert.

 

Da die Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Straßenausbau-beitragssatzung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu beschließenden                       2. Jährliche Folge-

    Maßnahme:                           kosten:   

    lt. Kostenberechnung 32.685,37                             -- €   

   (einschl. Ingenieurleistungen)         

 

 

  3. Maßnahmebezogene Einnahmen:

      - umlagefähige Baukosten                       16.342,70 €

 

        abzüglich

 

      - hälftige Fördermittel

        (50 %von 26.494,04 €)                           13.247,02 €

 

      - Anteil der Beitragspflichtigen             3.095,68 €

 

 

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da es sich hier lediglich um Planzahlen handelt und der geprüfte Schlussverwendungsnachweis, welcher die endgültige Berechnungsgrundlage bildet, noch nicht vorliegt. Das heißt, dass bezüglich dieser Beträge noch Änderungen möglich sind.

 


Anlage:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 scan-20150303151636 03 03 03 2015 15-18-25.511 (223 KB)