Auszug - Umsetzung von Maßnahmen im Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz"(STD) im Kostenrahmen der Bewilligung im Haushaltsjahr 2015 - Ergänzung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 08.04.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/63/0160/15 Umsetzung von Maßnahmen im Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz"(STD) im Kostenrahmen der Bewilligung im Haushaltsjahr 2015 - Ergänzung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Baurecht SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Baurecht | |||||||
Frau Schaller erläutert die Vorlage.
Herr Kmietczyk möchte eine Auflistung der Eigenanteile im Protokoll.
Herr Dr. Kunze verlässt die Sitzung.
Information zu Protokoll:
Brüderstraße 20, Erneuerung Freitreppe:
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen lt. Firmenangebot ca. 50,-T€.
Von diesen Gesamtkosten können 40%, also 20,-T€ aus Städtebaufördermitteln finanziert werden. Der Rest der Kosten i.H. von 60%, also 30,-T€ muss von der Eigentümerin getragen werden.
Aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz finanzieren Bund und Land jeweils 40% von den 20,-T€ , also je 8,-T€ und die Stadt 20%, damit 4,- T€.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 und zusätzlicher sanierungsbedingter Einnahmen die Instandsetzung der Schmuckfassaden am Hauptgebäude Kalkstraße 23.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |