Vorlage - VI/STR/63/0160/15
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Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 und zusätzlicher sanierungsbedingter Einnahmen die Instandsetzung der Schmuckfassaden am Hauptgebäude Kalkstraße 23.
Gesetzliche Grundlage: | StäBauFRL LSA, gültig ab 03.02.2015 |
bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/63/0145/1203/15 |
aufzuhebende Beschlüsse: : | keine |
Begründung:
Im HHJ 2015 steht durch den Verkauf der letzten Wohnung des Projektes „Neues Wohnen Zeitz in der Voigtsmauer 2a der erzielte Verkaufspreis i.H. von 104.450,- € als sanierungsbedingte Mehreinnahme zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel sollen zum größten Teil für die Instandsetzung der Schmuckfassaden des dreigeschossigen Wohn – und Geschäftshauses Kalkstraße 23 eingesetzt werden. Es handelt sich um die Instandsetzung von der östlichen (Richtung Kalktorkreisel), südlichen (Kalkstraße) und westlichen (Voigtsmauer) mit Stuck verzierten Schmuckfassaden des stadtbildprägenden Gründerzeitgebäudes. Die Maßnahme war bereits im Maßnahme-Kosten-Plan, Stand 31.01.2015 erfasst, allerdings ohne die Kosten auf Grundlage einer Kostenberechnung zu kennen. Inzwischen liegt die Kostenberechnung vor und die Städtebaufördersumme beträgt ca. 97.000,- € und liegt somit über 50.000,- € höher als im Maßnahme-Kosten-Plan, Stand 31.01.2015 erfasst und beschlossen.
Weiterhin soll die schadhafte Freitreppe vor Brüderstraße 20 (Mohrenapotheke) instandgesetzt werden (Gesamtförderung = Ausgabe im Haushaltsjahr 2015: ca. 20.000,- €).
Als nächster kleiner Schritt bei der in zukünftige Jahre verschobenen Fassadeninstandsetzung am Rathaus ist die Überarbeitung der zwei Durchgänge vorgesehen (Ausgabe 2015: ca.22.500,- €).
Damit ist die Gesamtausgabensumme des Haushaltsjahres 2015 i.H. v. 2.131.750,- € vollständig mit Maßnahmen untersetzt.