Auszug - Beschluss über die abschließende Abwägung der Sachverhalte aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung
10. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | Beschluss: | VI/STR/65/0136/15 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.04.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0136/15 Beschluss über die abschließende Abwägung der Sachverhalte aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/65/0136/2304/15:
Der Stadtrat beschließt:
- Die abschließende Abwägung der in der Beteiligung gem. § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß beiliegenden Abwägungsvorschlag in Anlage 1. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
- Das Prüfergebnis ist im Beschluss über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz zu berücksichtigen.
- Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder und Einwänderinnen bzw. Behörden ist in § 3 Abs. (2) Satz 4 BauGB vorgegeben.
- Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Zeitz wurden sachgerecht abgewogen und in die vorliegende Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß Anlage 2 a, 2 b, 2 c. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c sind Bestandteil des Beschlusses. Die Begründung mit Umweltbericht gemäß Anlage 3 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt zur Genehmigung einzureichen.
- Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 31 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |