Auszug - Ausbau der Waldstraße (2. BA) im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
10. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 11 | Beschluss: | VI/STR/65/0158/15 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.04.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0158/15 Ausbau der Waldstraße (2. BA) im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/65/0158/2304/15:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des 2. BA der Waldstraße im Ortsteil Kayna mit der Abschnittsbildung vom Flurstück 13 -nördlich- und Flurstück 94 -südlich- bis zum Ortsausgang – in Richtung Waldbad - (alles Flur 7 bzw.1 der Gemarkung Kayna).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Gehwege (teilweise beidseitig), die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung (teilweise).
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Waldstraße im Ortsteil Kayna als Haupt-verkehrsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 31 |
Ja-Stimmen: | 29 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
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