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Vorlage - VI/STR/65/0158/15  

Betreff: Ausbau der Waldstraße (2. BA) im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
08.04.2015 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
09.04.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.04.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
23.04.2015 
10. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0158/15)
Anlagen:
scan-20150226134955 26 02 26 2015 13-51-34.156

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des 2. BA der Waldstraße im Ortsteil Kayna mit der Abschnittsbildung vom Flurstück 13 -nördlich- und Flurstück 94 -südlich- bis  zum Ortsausgang – in Richtung Waldbad - (alles Flur 7 bzw.1 der Gemarkung Kayna).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Gehwege (teilweise beidseitig), die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung (teilweise).

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Waldstraße im Ortsteil Kayna als Haupt-verkehrsstraße klassifiziert.

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-

Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. dem Kommunalver-

fassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt

(KVG LSA) §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 sowie die

Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßen-

ausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a

und 4, sowie §§ 3 und 6 in der zum Zeitpunkt

des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück der Waldstraße im Ortsteil Kayna

(L 194) in einer Länge von ca. 340 m. Deshalb ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.

Dieses Bauvorhaben schließt sich an den bereits 2012 erfolgten Ausbau des 1. BA der Waldstraße an.  

 

Da nur der Gehweg, die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung erneuert werden,

ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Der derzeitige Zustand des Gehweges entspricht nicht dem geforderten Ausbaustandard.

Der vorhandene Gehweg ist mit einer dünnen Asphaltdeckschicht überzogen, die starke Verwerfungen aufweist.

 

Die vorhandene Beleuchtung entspricht nicht den lichttechnischen Erfordernissen.  

 

Die Anordnung der vorhandenen Straßeneinläufe ist unzureichend.

 

 

Bauanfang: Flurstück 13 -nördlich - und Flurstück 94 –südlich –

                   (alles Flur 7 der Gemarkung Kayna)

 

Bauende:    Flurstück 147/44  -nördlich- und Flurstück Flurstück 47/32 -südlich-

                   (alles Flur 1 der Gemarkung Kayna)

 

Der Ausbau umfasst folgende Leistungen:

 

Die Gehwege werden beidseitig mit Betonpflaster in der bisherigen Breite ausgebaut. Da

sich vor dem Haus Nr. 30 z.Z. kein Gehweg befindet, wird hier ein zusätzlicher Gehweg in einer Breite von 1,20 m mit einem 0,50 m breitem Sicherheitsstreifen errichtet. Somit entsteht ein durchgängiger Gehweg ortsauswärts rechtsseitig, der den Fußgängern überschaubare und sichere Verhältnisse schafft.  Die Bordeinfassung wird erneuert.

 

Im Rahmen der Baumaßnahme ist auch die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Es erfolgt die Neuverlegung der Kabel in den Gehwegen. Desweiteren werden 12 neue Lichtpunkte errichtet. Diese befinden sich ortsauswärts rechtsseitig. Die Ausführung erfolgt mit LED-Technik.

 

Die Straßenentwässerung bleibt in ihrer Weise bestehen; sie wird jedoch um zusätzliche Straßeneinläufe erweitert.

 

 

 

 

Baubeginn:   März 2015

 

Fertigstellung:   Juni 2015

 

Der Baumaßnahme wird im Zuge der Dorferneuerung eine Förderung anteilig in Höhe von 65% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Aussicht gestellt. Vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels ist bereits ein Zuwendungsbescheid über  88.446,64 € bei der Stadt Zeitz eingegangen.

Die Fördermittel werden hälftig verteilt (50 % die Stadt und 50 % die Anlieger).

 

Diese Angaben sind aufgrund des zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden geprüften Schlussverwendungsnachweises vorbehaltlich, d.h. Änderungen sind noch möglich.

 

Das geplante Vorhaben wurde am 23.01.2015 im Rahmen einer Informationsveranstaltung den anliegenden Grundstückseigentümern und interessierten Bürgern vorgestellt.

 

Gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz ist die Baumaßnahme beitragspflichtig.

Da die Waldstraße als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 


Finanzielle Auswirkungen (in EURO

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be-          2. Jährliche Folge-

    schließenden Maßnahme:              kosten:  

      

    175.345,81 €               --   

    (einschl. Ingenieurleistungen)        

 

 

3. Maßnahmebezogene Einnahmen:

 

    - umlagefähige Baukosten                87.672,90 €

 

      abzüglich

 

-    hälftige Fördermittel44.223,32 €

   (50 % von 88.446,64 €)

 

-    Anteil der Beitragspflichtigen43.449,58 €

 

 

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da es sich hierbei lediglich um Planzahlen handelt und der geprüfte Schlussverwendungsnachweis, welcher die endgültige Berechnungsgrundlage bildet, noch nicht vorliegt.

Das heißt, auch bezüglich der vorgenannten Beträge sind Änderungen weiterhin möglich.

 


Anlage:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 scan-20150226134955 26 02 26 2015 13-51-34.156 (341 KB)