Auszug - Ausbau der Bukarester Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
10. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 13 | Beschluss: | VI/STR/65/0162/15 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.04.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0162/15 Ausbau der Bukarester Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/65/0162/2304/15:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Bukarester Straße in Zeitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Bukarester Straße als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 31 |
Ja-Stimmen: | 30 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |