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Vorlage - VI/STR/65/0162/15  

Betreff: Ausbau der Bukarester Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
08.04.2015 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.04.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
23.04.2015 
10. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0162/15)
Anlagen:
scan-20150226105717 26 02 26 2015 10-59-02.157

 

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Bukarester Straße in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Bukarester Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-

Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbau-beiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1a, 3 und 4

in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über die Bukarester Straße in Zeitz.

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert wird, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Die Straßenbeleuchtung im Stadtteil Völkerfreundschaft wurde mit der Erschließung des Wohngebietes in den 1960er Jahren errichtet.

 

In letzter Zeit kam es sehr häufig zu Ausfällen. Die Betonmaste weisen starke Schäden (Abplatzungen) auf. Aufgrund des desolaten Zustandes sind sie in ihrer Standsicherheit gefährdet.

Schrittweise wurde das Kabel erneuert und die Leuchtkörper wurden durch neue ersetzt. Die 6 maroden Lichtpunkte wurden zurückgebaut und durch 6 neue Lichtpunkte (Masten incl. Fundament) ersetzt.

 

Bauausführung:      IV. Quartal 2014

 

 

 

Die gesamten Baukosten für die Baumaßnahme in der Bukarester Straße betragen lt. Kostenberechnung 6.988,07 €.

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

 

Da die Bukarester Straße als Anliegerstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden die Grundstückseigentümer im November 2014 über die Baumaßnahme informiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

 

1. Kosten der zu be-         2. Jährliche Folge-

    schließenden Maß-              kosten:  

    nahme:                                                          --  €

 

    lt. Kostenberechnung

    6.988,07  €                 

            

 

3. Maßnahmebezogene Einnahmen:

 

    Anteil der Beitragspflichtigen:                   4. 891,65 €

    Anliegerstraße – 70 %

    (70 % von 6.088,07 €)       

 

 

 


Anlage:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 scan-20150226105717 26 02 26 2015 10-59-02.157 (423 KB)