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Auszug - Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donalies- /Schädestraße in Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0206/15 Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donalies- /Schädestraße in Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Otto informierte über das Vorhaben der Errichtung eines REWE-Marktes in der Unterstadt.

Herr Villiers erläuterte die Vorlage.

 

Herr Musgiller äußerte sich im Namen seiner Fraktion gegen einen Markt an dieser Stelle,

allerdings nicht gegen einen anderen Standort in der Unterstadt.

Der Standort des ehem. Sero-Geländes sollte der Entwicklung des Gewerbebandes vorbehalten sein.

 

Herr Otto erläuterte, dass der Bauherr nach dem Beschluss zunächst Nachweise beibringen muss, die die Bindung zu REWE sowie die Durchführbarkeit des Projektes darstellen.

 

Nach weiteren kurzen Rückfragen wurde über die Vorlage abgestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Donaliestraße Ecke Schädestraße in der Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flurstücke 118/2, 119/1, 1165/197, 1247/197, 1246/119, 121/2, 121/1, 12248/197 und 1065/204 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 „Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donaliesstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von bis zu 2.200 m².

 

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72   wie folgt durchgeführt werden:
  • Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.

 

  • Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt, es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend.

 

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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