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Auszug - Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donalies- /Schädestraße in Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0206/15 Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donalies- /Schädestraße in Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Zum Beschluss wird durch Herrn Dr. Kunze die Aufnahme folgender Protokollnotiz vorgeschlagen:

Der Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 sollte gefasst werden.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Michaelboten der Stadt Zeitz erfolgt allerdings nur unter den Voraussetzungen, dass der Investor:

  1. einen optionalen Mietvertrag mit der REWE-Gruppe vorlegt,
  2. eine Erfüllungsbürgschaft mindestens für die Planungsleistungen vorlegt,
  3. die Grundstücksverfügbarkeit für das Vorhaben, der noch in Fremdeigentum befindlichen Grundstücke belegt.

 

 

Geschäftsordnungsantrag Frau Späte:

Eröffnung eines nichtöffentlichen Sitzungsteils.

 

Diesem Antrag wird durch den Ausschussvorsitzenden entsprochen und an dieser Stelle die öffentliche Sitzung unterbrochen.

Dem Geschäftsordnungsantrag folgend wird durch Herrn Dr. Kunze die nichtöffentliche Sitzung eröffnet.

 

Durch Herrn Dr. Kunze erfolgen weitere Erläuterungen zur Notwendigkeit der Protokollnotiz.

 

Am 24.07.2015 findet ein Termin mit der REWE-Gruppe und Herrn Scheffold beim Oberbürgermeister der Stadt Zeitz statt.

 

Frau Späte weist darauf hin, dass es einen Interessenten (hier: REWE) gibt und einen sogenannten Partner der Stadt Zeitz. Dieser Partner muss zuverlässig und leistungsfähig sein. Er muss seine Verhältnisse klar darlegen können und dies ist derzeit nicht der Fall. Es ist sicherzustellen, dass alle unklaren Dinge im Vorfeld einwandfrei zu klären sind.

Die vorgeschlagene Protokollnotiz durch den OB wird in jedem Fall befürwortet.

Hinweis auf einen REWE-Markt in Naumburg, welcher in gleicher Weise realisiert wurde, allerdings mit einem anderen zuverlässigen Partner.

Die Zuverlässigkeit unseres Partners ist zweifelsfrei nachzuweisen.

 

Herr Kmietczyk:

Die berechtigt gestellten Fragen sind alle im Rahmen des B-Plan-Verfahrens zu klären. Der Aufstellungsbeschluss heißt nicht zwingend, dass wir mit allen möglichen Risiken den B-Plan verabschieden müssen.

Wenn man hier mit Vorbedingungen einen unverbindlichen Aufstellungsbeschluss nicht leistet, dann wird es heißen, die Stadt behindert und verhindert.

Er bittet darum den Aufstellungsbeschluss umzusetzen und im Rahmen des Verfahrens die Dinge, welche noch zu klären sind, zu klären.

 

Frau Späte:

Hat der Partner, Target Pro-Conzept, geäußert, dass er zum Zweck der Grundstücksangelegenheit eine weitere Gesellschaft gründet.

 

OB:Nein

 

Um 17:35 Uhr wird die öffentliche Sitzung (hier: zum Top 8) fortgesetzt.

 

Im Ergebnis der Diskussion erfolgt die Abstimmung zum Aufstellungsbeschluss mit dem genannten Protokollvermerk:

 

 

 

 

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Michaelboten der Stadt Zeitz erfolgt nur unter den Voraussetzungen, dass der Investor:

  1. einen optionalen Mietvertrag mit der REWE-Gruppe vorlegt,
  2. eine Erfüllungsbürgschaft mindestens für die Planungsleistungen vorlegt,
  3. die Grundstücksverfügbarkeit für das Vorhaben, der noch in Fremdeigentum befindlichen Grundstücke belegt.

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Donaliestraße Ecke Schädestraße in der Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flurstücke 118/2, 119/1, 1165/197, 1247/197, 1246/119, 121/2, 121/1, 12248/197 und 1065/204 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 „Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donaliesstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von bis zu 2.200 m².
  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72   wie folgt durchgeführt werden:
  • Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.
  • Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt, es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend.
  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis (mit Protokollvermerk):

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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