Auszug - Eintrittsentgeltordnung für das Freibad Theißen ab dem 01.05.2016
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 9 | Beschluss: | VI/STR/40/0224/15 | |||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 01.09.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:25 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0224/15 Eintrittsentgeltordnung für das Freibad Theißen ab dem 01.05.2016 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Dr. Kunze: - ab 2016 neuen Vertrag mit Pächter (neu 84T€ von 75T€) Wirtschaftlichkeit ist bei Vertragsverhandlung vordergründig zu betrachten → Einigung fand statt
- Leistungen die bis dato fraglich waren sind im Vertrag geregelt; jährliche Kündigung möglich
- Anpassung der Öffnungszeiten durch Pächter 10 – 19:00 vorher bis 20:00, mit Vermerk bei gutem Wetter flexibel zu handeln (→ nach hinten)
Hr. Köstler: Was beinhaltet eine Familienkarte ?
Dr. Kunze: nimmt es mit in Verhandlung (Berücksichtigung der gleichgeschlechtlichen Paare)
Hr. Forner: Wie lange ist Kündigungsfrist?
Dr. Kunze: Kündigung müsste im Juni für Folgejahr eingereicht sein.
Beschluss:
Der Ortschaftsrat Theißen befürwortet die neue Eintrittsentgeltordnung für das Freibad Theißen ab dem 01.05.2016 wie folgt:
Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr | frei |
Kinder pro Tag | 1,50 € |
Jugendliche / Erwachsene pro Tag | 2,50 € |
Ermäßigungsberechtigte pro Tag | 2,00 € |
Familienkarte pro Tag | 6,00 € |
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Zehnerkarte Kinder | 10,00 € |
Zehnerkarte Jugendliche / Erwachsene | 20,00 € |
Zehnerkarte Ermäßigungsberechtigte | 15,00 € |
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Abendkarte ab 17:00 Uhr Kinder | 1,00 € |
Abendkarte ab 17:00 Uhr Jugendliche / Erwachsene | 1,50 € |
Abendkarte ab 17:00 Uhr Ermäßigungsberechtigte | 1,20 € |
kostenlose Nutzung/abweichende Eintrittstarife
(1) Freien Eintritt haben:
Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
Begleitpersonen von Kindergruppen (max. 1 Begleitperson pro 10 Kinder)
Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn diese im Schwerbehindertenausweis
eingetragen sind
Ehrenbürger der Stadt Zeitz
(2) Die Inhaber der „Feuerwehr-Card“ sind unter Vorlage dieser berechtigt, das Sommerbad Theißen zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen während der regelmäßigen Öffnungszeiten kostenlos zu nutzen.
(3) Zu besonderen Anlässen kann von den o. g. Eintrittstarifen abgewichen bzw. von der Erhebung eines Entgeltes abgesehen werden.
Definition der Personengruppen
Es gelten als: Kinder |
Personen, die das 3. Lebensjahr vollendet haben bis zum 14. Lebensjahr
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Jugendliche | Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben bis zum 18. Lebensjahr
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Erwachsene | Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben |
Ermäßigungsberechtigte
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Abstimmung über Eintrittsentgeltordnung für das Freibad VI/STR/40/0224/15
+ Ergänzungen: Öffnungszeiten 10-19:00, sowie Umfang/Definition der Familienkarte
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |