Inhalt

Auszug - Eintrittsentgeltordnung für das Freibad Theißen ab dem 01.05.2016  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 9 Beschluss:VI/STR/40/0224/15
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VI/STR/40/0224/15 Eintrittsentgeltordnung für das Freibad Theißen ab dem 01.05.2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

 

Dr

Dr. Kunze: - ab 2016 neuen Vertrag mit Pächter (neu 84T von 75T€) Wirtschaftlichkeit ist bei Vertragsverhandlung vordergründig zu betrachten → Einigung fand statt

- Leistungen die bis dato fraglich waren sind im Vertrag geregelt; jährliche Kündigung möglich

- Anpassung der Öffnungszeiten durch Pächter 10 19:00 vorher bis 20:00, mit Vermerk bei gutem Wetter flexibel zu handeln (→ nach hinten)

Hr. Köstler: Was beinhaltet eine Familienkarte ?
Dr. Kunze: nimmt es mit in Verhandlung (Berücksichtigung der gleichgeschlechtlichen Paare)

Hr. Forner: Wie lange ist Kündigungsfrist?
Dr. Kunze:ndigung müsste im Juni für Folgejahr eingereicht sein.

 

 

Beschluss:

Der Ortschaftsrat Theißen befürwortet die neue Eintrittsentgeltordnung für das Freibad Theißen ab dem 01.05.2016 wie folgt:

 

Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

frei

Kinder pro Tag

1,50 €

Jugendliche / Erwachsene pro Tag

2,50 €

Ermäßigungsberechtigte pro Tag

2,00 €

Familienkarte pro Tag

6,00 €

 

 

Zehnerkarte Kinder

10,00 €

Zehnerkarte Jugendliche / Erwachsene

20,00 €

Zehnerkarte Ermäßigungsberechtigte

15,00 €

 

 

Abendkarte  ab 17:00 Uhr Kinder

1,00 €

Abendkarte  ab 17:00 Uhr Jugendliche / Erwachsene

1,50 €

Abendkarte  ab 17:00 Uhr Ermäßigungsberechtigte

1,20 €

 

 

kostenlose Nutzung/abweichende Eintrittstarife

 

(1)   Freien Eintritt haben:

        Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

        Begleitpersonen von Kindergruppen (max. 1 Begleitperson pro 10 Kinder)

        Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn diese im Schwerbehindertenausweis

eingetragen sind

        Ehrenbürger der Stadt Zeitz

 

(2)   Die Inhaber der „Feuerwehr-Card“ sind unter Vorlage dieser berechtigt, das Sommerbad Theißen zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen während der regelmäßigen Öffnungszeiten kostenlos zu nutzen.

 

(3)   Zu besonderen Anlässen kann von den o. g. Eintrittstarifen abgewichen bzw. von der Erhebung eines Entgeltes abgesehen werden.

 

 

Definition der Personengruppen

 

Es gelten als:

Kinder

 

Personen, die das 3. Lebensjahr vollendet haben bis zum 14. Lebensjahr

 

Jugendliche

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben bis zum 18. Lebensjahr

 

Erwachsene

Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

Ermäßigungsberechtigte

 

 

 

  • Inhaber des Sozialpasses der Stadt Zeitz
  • Schüler und Studenten mit gültigem Ausweis
  • Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis ab  50 % Körperschaden
  • Bundesfreiwilligendienstler

 

 

 

Abstimmung über Eintrittsentgeltordnung für das Freibad

Abstimmung über Eintrittsentgeltordnung für das Freibad  VI/STR/40/0224/15
+ Ergänzungen: Öffnungszeiten 10-19:00, sowie Umfang/Definition der Familienkarte

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0