Auszug - Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für die Stadt Zeitz Antrag: Fraktion Freie Wähler/FDP
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Mi, 02.09.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/STR/0202/15 Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für die Stadt Zeitz Antrag: Fraktion Freie Wähler/FDP |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion Freie Wähler/FDP | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Exler erläuterte die Vorlage.
Herr Koch ergänzte die Ausführungen in Hinsicht auf die bestehenden Vorschriften. Seit Anfang dieses Jahres gilt für das Land Sachsen-Anhalt auch eine neue Städtebauförderrichtlinie, die erstmals auch diesen Verfügungsfonds u. a. im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren aufweist.
Der Fonds setzt sich aus 2 Anteilen zusammen, mindestens 50 % privater Anteil, die andere Hälfte aus Städtebaufördermitteln. Sollte der private Anteil nicht 50 % erbringen müsste der Rest als Eigenanteil der Stadt erbracht werden.
Da seitens des Landes Sachsen-Anhalt keine detaillierten Anwendungsvorschriften vorliegen, sollte in Vorbereitung eine städtische Leitlinie erarbeitet werden, was als förderfähig eingestuft wird. Diese ist mit der Bewilligungsbehörde abzustimmen.
Es sollten Prioritäten gesetzt werden als Anhaltspunkt für förderwürdige Maßnahmen.
Ein ehrenamtlich tätiges lokales Gremium entscheidet über die Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds.
Aus dem Anteil der Städtebaufördermittel trägt die Stadt ein Drittel als Eigenanteil.
Die Mittel der Städtebauförderung sind ausschließlich für investive und investitionsvorbereitende oder investitionsbegleitende Maßnahmen einzusetzen. Mittel aus dem privaten Anteil des Verfügungsfonds können auch für nichtinvestive Maßnahmen verwendet werden.
Herr Exler wies darauf hin, dass aus verschiedenen Initiativen schon mindestens 2000 € an privaten Mitteln zusammenkommen würden. Weitere Zusagen liegen vor.
Es soll für kleinere Maßnahmen verwendet werden.
Herr Otto fragte, wie in der Praxis die Verfahrensweise mit den privaten Mitteln aussehen würde, ob es eine Zweckbindung der Spenden gibt?
Herr Koch teilte mit, dass es dazu keine Erfahrungen gibt.
In der eingehenden Diskussion wurden verschiedene Aspekte betrachtet.
(z.B. Umsetzungsweise, Gremium, für welchen Bereich soll die Förderung gelten, wer bestimmt Maßnahmen, wer verwaltet die Mittel usw.)
Daraufhin stellte Herr Exler den Antrag, dass der Hauptausschuss die Vorlage in eine der nächsten Bauausschusssitzungen verweist mit der Auflage, dann konkrete Angaben vorzulegen.
Darüber wurde wie folgt abgestimmt:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für die Stadt Zeitz einzurichten.
In diesem Fonds sollen zunächst 10.000 € aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ einfließen.
Dieser Verfügungsfonds soll im Haushaltsjahr 2016 wirksam sein.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |