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Auszug - Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für die Stadt Zeitz Antrag: Fraktion Freie Wähler/FDP  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 02.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/STR/0202/15 Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für die Stadt Zeitz
Antrag: Fraktion Freie Wähler/FDP
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion Freie Wähler/FDP
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Herr Exler erläuterte die Vorlage.

 

Herr Koch ergänzte die Ausführungen in Hinsicht auf die bestehenden Vorschriften. Seit Anfang dieses Jahres gilt für das Land Sachsen-Anhalt auch eine neue Städtebauförderrichtlinie, die erstmals auch diesen Verfügungsfonds u. a. im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren aufweist.

Der Fonds setzt sich aus 2 Anteilen zusammen, mindestens 50 % privater Anteil, die andere Hälfte aus Städtebaufördermitteln. Sollte der private Anteil nicht 50 % erbringen müsste der Rest als Eigenanteil der Stadt erbracht werden.

Da seitens des Landes Sachsen-Anhalt keine detaillierten Anwendungsvorschriften vorliegen, sollte in Vorbereitung eine städtische Leitlinie erarbeitet werden, was als förderfähig eingestuft wird. Diese ist mit der Bewilligungsbehörde abzustimmen.

Es sollten Prioritäten gesetzt werden als Anhaltspunkt für förderwürdige Maßnahmen.

Ein ehrenamtlich tätiges lokales Gremium entscheidet über die Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds.

Aus dem Anteil der Städtebaufördermittel trägt die Stadt ein Drittel als Eigenanteil.

Die Mittel der Städtebauförderung sind ausschließlich für investive und investitionsvorbereitende oder investitionsbegleitende Maßnahmen einzusetzen. Mittel aus dem privaten Anteil des Verfügungsfonds können auch für nichtinvestive Maßnahmen verwendet werden.

 

Herr Exler wies darauf hin, dass aus verschiedenen Initiativen schon mindestens 2000 € an privaten Mitteln zusammenkommen würden. Weitere Zusagen liegen vor.

Es soll für kleinere Maßnahmen verwendet werden.

 

Herr Otto fragte, wie in der Praxis  die Verfahrensweise mit den privaten Mitteln aussehen würde, ob es eine Zweckbindung der Spenden gibt?

Herr Koch teilte mit, dass es dazu keine Erfahrungen gibt.

 

In der eingehenden Diskussion wurden verschiedene Aspekte betrachtet.

(z.B. Umsetzungsweise, Gremium, für welchen Bereich soll die Förderung gelten, wer bestimmt Maßnahmen, wer verwaltet die Mittel usw.)

 

 

Daraufhin stellte Herr Exler den Antrag, dass der Hauptausschuss die Vorlage in eine der nächsten Bauausschusssitzungen verweist mit der Auflage, dann konkrete Angaben vorzulegen.

 

Darüber wurde wie folgt abgestimmt:

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 


Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für die Stadt Zeitz einzurichten.

 

In diesem Fonds sollen zunächst 10.000 € aus dem Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren einfließen.

 

Dieser Verfügungsfonds soll im Haushaltsjahr 2016 wirksam sein.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0