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Auszug - Schmutzwasserbeitragssatzung  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0241/15 Schmutzwasserbeitragssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Frau Dr. Pommer erläuterte die vorliegende Schmutzwasserbeitragssatzung. Sie führte u.a. aus, dass die Frist zur Erhebung des Herstellungsbeitrages II mit Ablauf des Jahres 2015 endet.

Sie ging auf die Änderungen zur bisherigen Beitragssatzung und zu den Bestimmungen im Einzelnen anhand der vorliegenden Schmutzwasserbeitragssatzung ein.

 

Herr Nicolai fragte an, wieso die Beitragsdeckung mit 90 % angesetzt wurde. Weißenfels hat dabei 85 % angesetzt. Wäre es nicht auch möglich, die Beitragsdeckung niedriger anzusetzen.

Frau Dr. Pommer führte aus, dass bei dem Vorschlag 90 % versucht wurde, in der Kalkulation alle Risiken rauszunehmen. Das Prognoserisiko hält sich relativ gering. Es besteht die Rechtspflicht der Kommune, Einnahmen zu beschaffen.

Dr. Kunze ergänzte, dass Zeitz nicht mit Weißenfels vergleichbar ist, weil in Zeitz der „Herstellungsbeitrag I“ bereits erhoben wurde.

 

Herr Nicolai fragte weiterhin nach, ob für die nach der Stadtentwicklungsplanung bereits abgerissenen Grundstücke dieser Herstellungsbeitrag auch noch erhoben wird.

Dr. Kunze führte aus, da bei diesen Grundstücken eine Wiederbebauung auf Grund des Bebauungsplanes ausgeschlossen ist, weshalb diese nicht zum Beitrag herangezogen werden.

 

Da es keine weiteren Anfragen seitens der Ausschussmitglieder gab, wurde die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Schmutzwasserbeitragssatzung.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0