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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg in Zeitz  

14. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0227/15 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Exler und Herr Buzalski verlassen den Friedenssaal, so dass gegenwärtig 28 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind

Herr Exler und Herr Buzalski verlassen den Friedenssaal, so dass gegenwärtig 28 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0227/2409/15:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.71 der Stadt Zeitz – Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.

      Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan  Nr.71 der Stadt Zeitz – Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg in Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, und den textlichen Festsetzungen Teil B, Anlage 3), den dazugehörenden Verfahrensvermerken (Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

28

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0