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Auszug - Schmutzwasserbeitragssatzung  

14. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 12 Beschluss:VI/STR/75/0241/15
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0241/15 Schmutzwasserbeitragssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Herr Otto, erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters gibt Ausführungen:

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Kmietczyk verlässt die Sitzung, ab 18.30 Uhr sind 30 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend.

 

Herr Otto, Stellvertreter des Oberbürgermeisters, gibt Ausführungen:

Zunächst weist Herr Otto darauf hin, dass, wie bereits auch schon im Betriebsausschuss, mehrere Präsentationen vorbereitet worden sind und Herr Otto möchte zuvor die Mitglieder des Stadtrates in das Thema einführen und trägt vor:

„Wir haben hier eine Beitragssatzung für den sogenannten Herstellungsbeitrag I und Herstellungsbeitrag II. Das sind sogenannte Schmutzwasserbeiträge. Als Stadt haben wir die in Sachsen-Anhalt bestehende gesetzliche Pflicht zur Erhebung dieser Beiträge natürlich gesehen. Diese Beitragspflicht gilt sowohl für die Neuanschließer, die nach der Wende ihre Beiträge bereits entrichtet haben als auch für die Altanschließer, die zur Wendezeit bereits angeschlossen waren.

Der Burgenlandkreis hat uns dazu mit Datum vom 27.11.2012 eine Verfügung gesandt, in der wir aufgefordert wurden, eine solche Satzung zu erlassen zur Erhebung dieses Herstellungsbeitrages II. Denn für den anderen Beitrag I hatten wir bereits eine Satzung.

Wir haben uns dann sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht, Herr Otto hat die Entscheidungen vorliegen, beides mit Entscheidungen aus dem Jahr 2015, gegen diese Verfügung zur Wehr gesetzt. Allerdings haben beide Gerichte, und das letzte Gericht das Oberverwaltungsgericht, sehr klar gegen uns entschieden. Das bedeutet, dass die Verfügung des Landkreises, dass wir eine solche Satzung erlassen sollen, damit wirksam geworden ist. Und das ist auch der Grund, dass die Kalkulation für diesen Herstellungsbeitrag beauftragt worden ist und auch die Erstellung einer Satzung durch den Eigenbetrieb Abwasser beauftragt worden ist.

Unsere Partner vom BKC, WTEB und auch die Rechtsanwältin, Frau Dr. Pommer, die heute ebenfalls anwesend ist, werden uns nun gemeinsam die wichtigsten Eckpunkte dieser Kalkulation und dieser Satzung vortragen. Beginnen wird Herr Blume.“

 

Nach den Präsentationen durch Herrn Blume und Herrn Stanik gibt die Rechtsanwältin, Frau Dr. Pommer, ebenfalls Erläuterungen zu dieser Satzung und beantwortet die Fragen der Stadträtinnen und Stadträte.

 

Weiterhin legen die Fraktionsvorsitzenden und weitere Mitglieder des Stadtrates ihre Standpunkte und Meinungen dar und bekunden, warum für bzw. gegen diese Satzung gestimmt werde.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/75/0241/2409/15:

Der Stadtrat beschließt die Schmutzwasserbeitragssatzung.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  6

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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