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Auszug - Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für die Stadt Zeitz Antrag: Fraktion Freie Wähler/FDP  

14. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 21 Beschluss:VI/STR/STR/0202/15
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/STR/0202/15 Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für die Stadt Zeitz
Antrag: Fraktion Freie Wähler/FDP
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion Freie Wähler/FDP
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

 

Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Frau Stirbo verlässt die Sitzung, ab 20.00 Uhr sind 29 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Exler, Fraktion Freie Wähler/FDP, begründet als Einreicher der Vorlage

folgende Antragstellung:

Die Vorlage wird in eine Sitzung des Bauausschusses verwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie der Stadt Magdeburg auf Anwendbarkeit für die Stadt Zeitz zu prüfen.

Abstimmung der Antragstellung:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

13

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnnung.

 

Verschiedene Stadträtinnen und Stadträte tauschen Argumente für und wieder eines Fonds aus.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/STR/0202/15:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für die Stadt Zeitz einzurichten.

 

In diesem Fonds sollen zunächst 10.000 € aus dem Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren einfließen.

 

Dieser Verfügungsfonds soll im Haushaltsjahr 2016 wirksam sein.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

17

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnung.