Auszug - 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Nonnewitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 20.10.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15 | |||||||
Ort: | Hauptstraße 15, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0261/15 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Bildung, Jugend und Sport | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Langenberg erläuterte die Benutzungs- und Entgeltordnung. Ausgenommen vom Entgelt sind die hier ortsansässigen Vereine.
Der Ortschaftsrat, empfiehlt, die Veranstaltungen des NKV kostenfrei zu halten, da durch den Verein in zum Teil erheblichen Umfang Unterhaltungsarbeiten selbst ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012.
Der Ortschaftsrat Nonnewitz stimmt mit folgendem Abstimmungsergebnis über die geänderte Entgeltordnung VI/STR/40/0261/15 ab.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |