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Vorlage - VI/STR/40/0261/15  

Betreff: 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Würchwitz Vorberatung
13.10.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz geändert beschlossen  (VI/STR/40/0261/15)
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
13.10.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0261/15)
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
20.10.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz geändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
27.10.2015 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
28.10.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0261/15)
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
29.10.2015 
11. Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.11.2015 
15. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0261/15)
Anlagen:
Anlage 1 2. Änderung Benutzung- und Entegeltorndung
Anlage 2 Übersicht Entgelte 17.9.15
Anlage 3 Synopse

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012.


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA vom 17.06.2014

 

bereits gefasste Beschlüsse:

V/STR/32/0765/12

V/STR/40/0847/12

 

 

Begründung:

 

Da die Bindefrist für übergeleitetes Ortsrecht der ehemaligen Gemeinden Ende 2014 ausgelaufen ist, muss die bestehende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz aktualisiert und angepasst werden.

 

Im Vorfeld wurden durch die Verwaltung für nachfolgende Einrichtungen der Ortsteile, für die eine Nutzung gegen Entgelt in Frage kommt, die Kosten kalkuliert.

 

  • Kegelbahn OT Kayna
  • Kegelbahn OT Würchwitz
  • Turnhalle OT Würchwitz
  • Turnhalle OT Theißen
  • Turnhalle Grundschule OT Nonnewitz

 

Einrichtungen, die keiner Nutzung  durch Vermietung unterliegen, wurden nicht einbezogen.

 

Kegelbahn OT Kayna

Schwerpunkt der Nutzung  der  4-Bahnen-Wettkampfanlage ist die tägliche Nutzung durch den Verein. Für eine private Nutzung schlägt die Verwaltung vor, das bisherige Entgelt in Höhe von 10,00 €/Stunde/Bahn beizubehalten

 

Kegelbahn OT Würchwitz

Die Benutzung der 2-Bahnen-Anlage durch entgeltpflichtige Nutzer soll zukünftig entsprechend des kalkulierten Entgeltes in Höhe von 11,00 €/Bahn/Stunde erfolgen.

 

Turnhalle OT Würchwitz

Für die Turnhalle wurden Kosten in Höhe von 19,40 €/Stunde ermittelt. Die vergleichsweise hohen Kosten pro Stunde sind insbesondere auf die geringe Nutzung zurückzuführen.

Unter Berücksichtigung der Entgelte der anderen Turnhallen werden für die entgeltpflichtige Nutzung der Turnhalle Würchwitz 10,00 €/Stunde vorgeschlagen.

 

Turnhalle OT Theißen

Die Turnhalle wird regelmäßig genutzt. Für kostenpflichtige Nutzungen wird die Erhebung des kalkulierten Entgeltes  in Höhe von 18,00 €/Stunde vorgeschlagen.

 

Turnhalle Grundschule OT Nonnewitz

Die Kosten wurden neu kalkuliert.

 

 

Saal/Saalstube Würchwitz

Versammlungsraum Luckenau

 

Diese Einrichtungen sollen dem Geltungsbereich der Benutzungsordnung unterworfen werden.

Da noch keine Neukalkulation der Entgelte vorliegt, kann die Ergänzung der Entgelttarife zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Die Entgelte werden bis zur Neukalkulation gemäß     § 7 Abs. 3 S. 2 Entgeltordnung im Einzelfall festgelegt.

 


 


Anlage 1    2. Änderung mit Entgelten

Anlage 2    Gegenüberstellung der Entgelte

Anlage 3    Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 2. Änderung Benutzung- und Entegeltorndung (19 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Übersicht Entgelte 17.9.15 (12 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Synopse (17 KB)