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Auszug - Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2015  

15. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9 Beschluss:VI/STR/20/0273/15
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

 

Hierzu liegt eine neue Vorlage aus

Hierzu liegt eine neue Vorlage aus.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt folgende Informationen:

Die Vorberatung im Haupt- und Wirtschaftsausschuss vor einer Woche sei erfolgt, noch mit einer Summe von 16 Mio. €. Weiterhin habe der Oberbürgermeister gesagt, dass die Verwaltung taggenau die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht vornehmen werde, welcher Betrag genau zu hinterlegen sei. Die Kommunalaufsicht kennt den neuen Betrag. Es geht um die Erhöhung, nur im § 4, alles andere ist unverändert, um 940.000,00 € auf eine Kassenkreditermächtigung von 14.440.000,00 Mio. €.

Der Oberbürgermeister legt, wie bereits im Haupt- und Wirtschaftsausschuss, dar, dass von einer vorläufigen Haushaltsführung bis April 2016 ausgegangen werde. Der in der heutigen Ermächtigung aufgezeigte Betrag werde im Monat März 2016 benötigt. Die Ermächtigung ist aber noch für den Haushalt in diesem Jahr erforderlich.

 

Herr Kmietczyk, Vorsitzender der Fraktion B90/Grüne/WIR:

Frage:

Gibt es eine Haushaltssperre bzw. eine Teilhaushaltssperre?

Beabsichtigen Sie in eine Haushaltskonsolidierung einzusteigen bzw. sind Sie an der Erarbeitung einer Haushaltskonsolidierung interessiert?

 

Antwort:

Herr Dr. Kunze, Oberbürgermeister:

Seit dem Monat August 2015 gibt es eine pauschale Haushaltssperre in dem rechnerischen Betragsteil, der im Moment inhaltlich in Frage steht, außer Hochwasser, von 2,55 % pauschal.

Eine Haushaltskonsolidierung ist dann erforderlich, wenn die eigenen Möglichkeiten nicht ausreichen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, d. h. sie ist gebunden an die Vorlage des Haushaltes. Ob ein Erfordernis einer Haushaltskonsolidierung für den Haushalt 2016 vorliegt, werde bei der Erstellung des Haushaltes 2016 zu sehen sein.

 

 

Nach der Diskussion lässt der Vorsitzende des Stadtrates über die Vorlage zur Beschlussfassung abstimmen.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/20/0273/1211/15:

Der Stadtrat beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2015.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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