Auszug - KZ-Rehmsdorf/Zeitz Antrag: Fraktion B 90/Grüne/WIR
15. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 18 | Beschluss: | VI/STR/STR/0219/15 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.11.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/STR/0219/15 KZ-Rehmsdorf/Zeitz Antrag: Fraktion B 90/Grüne/WIR | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion B 90/Grüne/WIR | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Prüfe befindet sich nicht im Friedenssaal, 35 stimmberechtigte Mitglieder sind anwesend.
Herr Kmietczyk, Vorsitzender der Fraktion B90/Grüne/WIR, begründet als Einreicher in seinen Ausführungen die Vorlage. Die Verweisung in die Ausschüsse steht.
Herr Dr. Kunze, Oberbürgermeister:
Weiter gehender Antrag: „Heutige Befassung und Beschlussfassung“, da eine Entscheidung heute erfolgen kann.
Abstimmung über die Antragstellung des Oberbürgermeisters:
„Heutige Befassung und Beschlussfassung“.
Ja-Stimmen: 26 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 2
Nach einer längeren Diskussion gibt der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, folgenden Änderungsantrag als Kompromissvorschlag an den Einreicher zu Protokoll und sagt:
„Sie nehmen heute den Antrag zurück. Ich verpflichte mich, in dem Moment, wo ein Antragsteller, der nach öffentlichem Recht einen Antrag stellen darf, wenn er bis zur Haushaltsdebatte da ist, unmittelbar dann auch den Antrag in den Haushaltsentwurf einzustellen und dort mit zu behandeln. Sollte es danach sein, ist der Betrag immer noch als entsprechende überplanmäßige Ausgabe denkbar und würde damit auch nicht der Konsolidierung unterliegen.“
Herr Kmietczyk legt dar, dass er diesem Kompromissvorschlag nicht zustimmen kann und der Antrag steht weiterhin.
Daraufhin stellt der Oberbürgermeister einen Änderungsantrag zum Text in der Sache, der lautet:
„Der Stadtrat beschließt, 10.000,00 € im Jahr 2016 für den Aufbau und den Betrieb der KZ-Gedenkstätte „Wille“ im OT Rehmsdorf, Gemeinde Elsteraue zur Verfügung zu stellen, wenn ein von einem berechtigten öffentlichen Träger sachbezogener Antrag gestellt wird.
Veränderung der Anwesenheit:
Frau Stirbo verlässt die Sitzung ab 20.00 Uhr befinden sich 34 stimmberechtigte Mitglieder im Friedenssaal.
Zunächst lässt der Vorsitzende des Stadtrates über den eingebrachten Änderungsantrag des Oberbürgermeisters zum Text in der Sache abstimmen, der lautet:
„Der Stadtrat beschließt, 10.000,00 € im Jahr 2016 für den Aufbau und den Betrieb der KZ-Gedenkstätte „Wille“ im OT Rehmsdorf, Gemeinde Elsteraue zur Verfügung zu stellen, wenn von einem berechtigten öffentlichen Träger ein Zuwendungsantrag gestellt wird.
Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 4
Der Vorsitzende des Stadtrates lässt über die Beschlussfassung abstimmen.
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/STR/0219/1211/15:
Der Stadtrat beschließt, 10.000,00 € im Jahr 2016 für den Aufbau und den Betrieb der KZ-Gedenkstätte „Wille“ im OT Rehmsdorf, Gemeinde Elsteraue zur Verfügung zu stellen, wenn von einem berechtigten öffentlichen Träger ein Zuwendungsantrag gestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 34 |
Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 9 |
Stimmenthaltungen: | 6 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |